Mindestlöhne Branchenmindestlohn

 

MINDESTLÖHNE:

 

01/11/2016:

Ostdeutsche Textilbranche bekommt höheren Mindestlohn

(von Markus Krüsemann)

 

Vom heutigen Tag an steigt der Branchenmindestlohn Ost in der Textil- und Bekleidungsindustrie auf 8,75 Euro. Die Freude der Niedriglöhner, endlich mehr als den aktuellen gesetzlichen Mindestlohn zu bekommen, dürfte Anfang 2017 anhalten, wenn auch sie in den Genuss der dann höheren allgemeinen Lohnuntergrenze kommen.

 

Nachdem der Branchenmindestlohn in der Textil- und Bekleidungsindustrie in den neuen Bundesländern (einschl. Berlin-Ost) Anfang des Jahres von sehr mageren 7,50 Euro auf weiterhin magere 8,25 Euro angehoben worden war (siehe 01.01.2016), können sich die ostdeutschen Niedriglöhner unter den bundesweit etwa 85.000 Beschäftigten der Branche freuen, dass ihnen ab heute mit 8,75 Euro (je Stunde, brutto) endlich etwas mehr als der allgemeine Mindestlohn gewährt wird.

 

Die Freude über das Lohnplus von 6,1 Prozent dürfte sich Anfang des kommenden Jahres fortsetzen, wenn der gesetzliche Mindestlohn ab Januar 2017 auf 8,84 Euro steigt. Der markiert dann auch den künftigen Branchenmindestlohn in West und Ost, sodass auch hier die Lohnangleichung zwischen den Bundesländern erreicht ist. Die Zweite Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Textil- und Bekleidungsindustrie, in der die Entgeltanhebungen geregelt sind, läuft noch bis Ende Dezember 2017.

 

Rein theoretisch hätte die Angleichung noch ein weiteres Jahr hinausgeschoben werden können, denn gemäß Mindestlohngesetz können abweichende tarifvertragliche Regelungen noch bis zum 31. Dezember 2017 der allgemeinen gesetzlichen Lohnuntergrenze vorgehen. Lediglich 8,50 Euro dürfen ab Januar 2017 nicht mehr unterschritten werden. Erst ab 2018 darf kein Beschäftigter mehr weniger als den jeweils gültigen Mindestlohn verdienen.

 

Derzeit gelten in 16 Branchen Mindestlöhne, die die Bundesregierung gemäß Arbeitnehmer-Entsendegesetz, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz oder Tarifvertragsgesetz für allgemeinverbindlich erklärt hat. Noch immer liegen nicht alle dieser Mindestlöhne über dem gesetzlichen Mindestlohn.

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Quellen:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Zweite Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Textil- und Bekleidungsindustrie.

 

Bundesregierung: Branchenmindestlöhne gemäß Arbeitnehmer-Entsendegesetz, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und Tarifvertragsgesetz (Stand Oktober 2016).

 

WSI-Tarifarchiv: Mindestlöhne in Deutschland nach Mindestlohngesetz (MiLoG) / Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) / Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) / Tarifvertragsgesetz (TVG).

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Markus Krüsemann ist Soziologe und Mitarbeiter am Institut für Regionalforschung in Göttingen.

 

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