Mindestlöhne gelten weithin als wirksames Mittel, um Lohndumping und das Ausufern von Niedriglohnbeschäftigung zu verhindern oder wenigstens zu begrenzen.

Mindestlohn Mindestlöhne Lohnuntergrenze

 

Neben den Branchenmindestlöhnen, die auf Vereinbarungen der Tarifpartner beruhen, gibt es in Deutschland seit Januar 2015 einen allgemeinen und flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn. Nach zunächst 8,50 Euro pro Stunde (brutto) ist die Untergrenze auf Empfehlung der Mindestlohnkommission mehrfach angehoben worden auf zuletzt (Januar 2020) 9,35 Euro. Damit verbleibt der Mindestlohn aber weiterhin unterhalb der Niedriglohnschwelle. Das wird sich auch in den kommenden Jahren nicht ändern, denn die Kommission hat sich zuletzt nur auf zukünftige Erhöhungen in Trippelschritten einigen können.

 

Entwicklung des Mindestlohns bis Juli 2022

 

Nicht immer sind die bisher in Deutschland vereinbarten Mindestlöhne existenzsichernd, erst recht nicht der gesetzliche Mindestlohn, dafür müsste er deutlich über zwölf Euro liegen. Doch wird durch Lohnuntergrenzen zumindest eine Auffanglinie gezogen, um die Ausdifferenzierung der Stundenlöhne nach unten zu begrenzen und abhängig Beschäftigte vor den schlimmsten Armutslöhnen zu schützen. Das reicht bei Weitem nicht aus, denn spätestens mit dem Übergang in die Altersrente werden viele Menschen, die von ihrer Arbeit gerade so leben konnten, in der Armut landen.

 

[zuletzt aktualisiert: Juli 2020]

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