Befristung befristete Beschäftigung

Bei einer befristeten Beschäftigung ist das Arbeitsverhältnis im Gegensatz zu einer Dauerbeschäftigung von Beginn an so geregelt, dass es zu einem vereinbarten Termin (oder Ereignis) ohne Kündigung enden soll. Der Arbeitsvertrag hat quasi ein Ablaufdatum. Die Befristung ist somit neben der Kündigung ein eigenständiger Beendigungstatbestand für ein Arbeitsverhältnis.

 

Gemäß Teilzeit- und Befristungsgesetz  wird unterschieden zwischen einer sachgrundlosen Befristung und einer Befristung mit sachlichem Grund. Sachgrundlose Befristungen dürfen im Regelfall (Ausnahmen gelten bei Arbeitnehmern ab 52 und bei neugegründeten Unternehmen) nicht länger als zwei Jahre dauern. In diesem Zeitraum kann der Vertrag maximal dreimal verlängert werden. Befristungen mit Sachgrund dürfen dagegen auch aufeinanderfolgend immer wieder neu abgeschlossen werden. Zu den üblichen Sachgründen zählen die Vertretung von Mitarbeitern, die im Urlaub, krank oder in Elternzeit sind, ein vorübergehend auftretender Bedarf (Saisonarbeit, Auftragsspitzen, Eilaufträge) oder Projektarbeit.

 

Der Trend zur Befristung hat in den letzten Jahren zugenommen, doch er ist nicht neu: Schon seit Jahrzehnten gehen immer mehr Unternehmen insbesondere bei Neueinstellungen dazu über, Beschäftigte mit Arbeitsverträgen auf Zeit nur bedingt an sich zu binden, sei es, um eine verlängerte Probezeit zu etablieren, oder auch um Kündigungsschutzauflagen unterlaufen zu können.

 

In Zahlen ausgedrückt: In den letzten 25 Jahren hat sich die Zahl der befristeten Arbeitsverträge mehr als verdreifacht. Waren 1993 noch 876.000 Verträge zeitlich begrenzt gewesen, so hatten im Jahr 2012 schon 2,7 Millionen Beschäftigte nur einen befristeten Arbeitsvertrag. Bis 2018 setzte sich der Anstieg auf 3,2 Millionen fort. Zuletzt gab es erstmals seit vielen Jahren eine rückläufige Entwicklung. 2019 sank die Zahl der Befristungen auf knapp 2,8 Millionen, das entspricht einem Anteil von 7,2 Prozent an der betrieblichen Gesamtbeschäftigung (ohne Azubis)

 

Befristete Arbeitsverträge in Deutschland 2000 bis 2019 (ohne Azubis, in Tausend)

Befristet Beschäftigte 2000-2019

 

Nachdem jahrelang fast jede zweite Neueinstellung nur noch befristet vorgenommen worden war, hat sich die Situation im Jahr 2019 auch hier etwas entspannt. Der Anteil befristeter an allen Neueinstellungen sank auf 37 Prozent. Betroffen waren und sind weiterhin vor allem jüngere Beschäftigte. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts (auf Basis der Arbeitskräfteerhebung 2018) lag der Anteil aller ArbeitnehmerInnen ab 25 Jahre mit befristetem Arbeitsvertrag 2018 bei 8,0 Prozent. In der Gruppe der 25- bis 34-Jährigen waren es dagegen 16,9 Prozent.

 

Für Beschäftigte sind Arbeitsverträge auf Zeit mit großen Nachteilen verbunden. Neben Gehaltseinbußen, schlechteren Arbeitsbedingungen sowie verringerten Karriere- und Aufstiegschancen umschreiben vor allem der geringere Kündigungsschutz, fehlende Planungssicherheit und unsichere Zukunftsperspektiven eine prekäre Erwerbslage, die negativ auf die Gestaltung des Privatlebens ausstrahlt. So können die Ergebnisse einer soziologischen Studie aus dem Jahr 2015 auch nicht verwundern, wonach wirklich niemand der Befragten einen befristeten Job annehmen mochte, völlig unabhängig von Status, Bildung und Alter. Wer ein befristetes Arbeitsverhältnis eingeht, tut dies fast immer aus Zwang.

 

[zuletzt aktualisiert: Mai 2020]

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