Leiharbeit Zeitarbeit Arbeitnehmerüberlassung

Mit dem Begriff Leiharbeit wird die gewerbliche Überlassung von Arbeitnehmern umschrieben. Während Arbeitsverhältnisse normalerweise eine Zweierbeziehung zwischen einem Unternehmen auf der einen und einem Arbeitnehmer auf der anderen Seite darstellen, entspannt sich bei einem Leiharbeitsverhältnis eine Dreiecksbeziehung zwischen einem Arbeitnehmer, einem Verleiher und einem Entleiher.

 

Der Leiharbeitnehmer hat darin das Arbeitsverhältnis zwar mit dem Verleiher geschlossen, doch erbringt er seine Arbeitsleistung nicht bei ihm, sondern beim Entleiher. Der Verleihbetrieb nutzt also die Arbeitskraft des Arbeitnehmers nicht selbst, sondern stellt sie gegen Gebühr einem anderen Unternehmen, dem Entleiher, zur Verfügung.

 

Der Einsatz von Leiharbeit blieb in Deutschland viele Jahrzehnte dank rechtlicher Auflagen streng begrenzt. Erst der Wegfall wichtiger gesetzlicher Rahmenbedingungen Anfang 2003 führte zu einer politisch gewollten Deregulierung der Leiharbeit. Dadurch wurde sie für die Wirtschaft zu einem willkommenen Instrument der Flexibilisierung, des Lohndumpings und der Disziplinierung von Stammbelegschaften. Es setze ein regelrechter Boom ein, in dessen Folge sich die Zahl der Leiharbeiter von etwa 330.000 im Jahr 2003 auf über 900.000 im Sommer 2011 vervielfachte. Nach  Rückgängen in den Jahren 2012 und 2013 befindet sich die Leiharbeit seit 2014 bereits wieder auf Wachstumskurs. Ende Juni 2016 wurde auf Basis eines neueren und genaueren Erhebungsverfahrens bundesweit mehr als eine Million Leiharbeitskräfte gezählt. Im Jahresdurchschnitt waren es über 990.000.

 

Mit dem Boom schossen auch die Verleihunternehmen wie Pilze aus dem Boden. Zum Ende des Jahres 2016 gab es in Deutschland gut 51.600 Betriebe, die Arbeitnehmer an Fremdfirmen ausgeliehen haben. Drei Viertel der Verleihbetriebe beschäftigt weniger als 10 Leiharbeiter. Nur etwas mehr als 1.300 Betriebe verfügt über einen Pool von 150 und mehr Leihabeitern.

 

Leiharbeiter zählen zu dem am meisten benachteiligten Gruppen am Arbeitsmarkt. Sie werden schlechter entlohnt und sind schneller wieder vom Entleihbetrieb abgezogen, als ihnen lieb sein kann. Für über die Hälfte der Leiharbeiter endet ihr Einsatz beim ausleihenden Unternehmen bereits nach weniger als drei Monaten. Da ist es kein Wunder, dass das Risiko, arbeitslos zu werden, in der Arbeitnehmerüberlassung fünf Mal so hoch ist wie im Schnitt aller anderen Branchen. Hinzu kommt, dass Leiharbeitsbeschäftigte im Vergleich zu anderen Arbeitnehmern häufiger harter körperlicher Arbeit und ungünstigen Umgebungsbedingungen ausgesetzt sind.

 

Trotz der Einführung eines Mindestlohns (derzeit 9,00 Euro West bzw. 8,84 Euro Ost) in der Leiharbeit Anfang 2012 und der Zahlung von nach Einsatzdauer gestaffelten Zuschlägen in wichtigen Wirtschaftsbereichen werden Leiharbeiter immer noch regelmäßig schlechter bezahlt als ihre Kollegen in Festanstellung – im Schnitt um 42 Prozent, aber auch im direkten, das jeweilige Qualifikationsniveau berücksichtigenden Vergleich von Leistungsgruppen. Den Staat kommt das Dumpinglohnmodell Leiharbeit teuer zustehen. Der Anteil von Leiharbeitskräften, die aufstockende Leistungen aus der Grundsicherung beziehen, ist überdurchschnittlich hoch. Allein im Jahr 2014 musste der Staat den zu geringen Verdienst von Leiharbeitern mit nahezu 350 Millionen Euro an Steuermitteln aufstocken.

 

Angesichts solcher Arbeits- und Einkommensbedingungen wird verständlich, dass Leiharbeiter oft unzufrieden mit ihrem Job sind. In einer Befragung gab weniger als die Hälfte der Befragten an, sie empfänden ihre Tätigkeit als positiv. Und jeder zweite sagte, schon während der Anstellung auf die Suche nach einem neuen Job zu gehen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit ist dieser Job allerdings wieder nur ein Leiharbeitsverhältnis, denn die von Arbeitgebern gern verbreitete These, Leiharbeit sei ein Sprungbrett und eröffne gute Chancen auf eine Festanstellung, wird empirisch regelmäßig widerlegt.

 

[zuletzt aktualisiert: August 2017]

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