MINDESTLÖHNE:

 

01/08/2015:

Allgemeiner Mindestlohn gilt jetzt auch im Friseurhandwerk

(von Markus Krüsemann)

 

 

Seit Januar 2015 gilt in Deutschland der allgemeine gesetzliche Mindestlohn. Doch so allgemein, wie er im Titel daher kommt, ist er gar nicht, denn längst nicht alle abhängig Beschäftigten werden von ihm erfasst. Über die schon im Gesetz festgeschrieben Ausnahmen (siehe 01.01.2015) hinaus können einzelne Branchen bis Ende 2016 eine ebenfalls im Mindestlohngesetz (§ 24) verankerte Übergangsregelung nutzen. Sie ermöglicht es ihnen, weiterhin nach unten abweichende Löhne zu zahlen, wenn Arbeitgeber und Gewerkschaften sich im Vorfeld auf eine branchenspezifische Mindestlohnregelung verständigt hatten. Zu den sieben Branchen, die diese Übergangsfrist nutzten, zählte auch das Friseurhandwerk. Doch damit ist jetzt Schluss.

 

Nachdem die Mindestlohnverordnung der Branche gestern außer Kraft getreten ist, gilt seit heute für Friseure in ganz Deutschland der einheitliche gesetzliche Mindestlohn. Die etwa 190.000 in Friseurbetrieben und selbstständigen Betriebsabteilungen des Friseurhandwerks beschäftigten ArbeitnehmerInnen erhalten nun bundesweit 8,50 Euro pro Stunde. Auszubildende und bis zu drei Monate beschäftigte Praktikanten sind - wie in anderen Branchen auch - davon ausgenommen.

 

Beschäftigte in den ostdeutschen Bundesländern können sich über ein kräftiges Lohnplus freuen. Ihr Lohn steigt von 7,50 auf 8,50 Euro, was einer Anhebung um 13,3 Prozent entspricht. Um immerhin 6,3 Prozent steigen die Löhne der westdeutschen Beschäftigten. Ihr Stundenlohn wird von acht Euro auf 8,50 Euro angehoben. Für eine klassische Niedriglohnbranche wie das Friseurhandwerk ist das eine beachtliche Entwicklung. Vor wenigen Jahren waren Stundenlöhne von gerade mal drei bis vier Euro keine Seltenheit.

 

Nach den aktuellen Zahlen der Handwerkszählung 2012 gab es Ende 2012 im Friseurgewerbe etwa 54.000 Handwerksunternehmen. In ihnen arbeiteten knapp 151.000 sozialversicherungspflichtig und gut 39.000 geringfügig Beschäftigte. Angaben des gws-Themenreports Friseur- und Kosmetiksalons aus dem Jahr 2011 zufolge gehörte jeder siebte Friseursalon zu einem der etwa 1.200 Filialbetriebe gehörte. Seit der Liberalisierung der Handwerksordnung im Jahr 2004 hat andererseits die Zahl der Kleinstbetriebe stark zugenommen. Und so ist die Branche bis heute geprägt von kleinen und Kleinstbetrieben. Fast 94 Prozent der Betriebe beschäftigen weniger als zehn, mehr als zwei Drittel sogar weniger als fünf Mitarbeiter.

 

Befürchtungen, dass die neuerliche Lohnanhebung zu Beschäftigungsverlusten führen könnte, entbehren bisher jeder Erfahrungsgrundlage. Schon nach der letzten Lohnanhebung im August 2014 hatten sich Warnungen vor Arbeitsplatzverlusten als haltlos erwiesen, denn die Salons haben die gestiegenen Personalkosten durch Preisanhebung auffangen können. Im Wissen, dass der Aufschlag beim Personal ankommt, waren die Kundinnen und Kunden durchaus bereit, etwas mehr Geld für den Haarschnitt, für Färben oder Föhnen hinzulegen.

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Quellen:

Statistisches Bundesamt (2015): Produzierendes Gewerbe: Unternehmen, tätige Personen und Umsatz im Handwerk, Fachserie 4, Reihe 7.2, Wiesbaden.

 

gws - Gesellschaft für Wirtschaftliche Strukturforschung mbH (Hg.) (2014): Friseur- und Kosmetiksalons – Service für jedes Alter und jeden Geldbeutel – von „Cut and Go“ bis Beautytempel, Erstbericht März 2014, Osnabrück.

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Markus Krüsemann ist Soziologe und Mitarbeiter am Institut für Regionalforschung in Göttingen.

 

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