MIndestlohn Lohnuntergrenze

 

MINDESTLÖHNE:

 

01/05/2017:

Mindestlöhne dreier Branchen turnusgemäß angehoben

(von Markus Krüsemann)

 

Die meisten Branchenmindestlöhne erhöhen sich zum Jahreswechsel. Bei einigen Branchen haben Arbeitgeber und Gewerkschaften sich auf andere Termine verständigt. Für Maler und Lackierer, Gerüstbauer sowie Steinmetze und Steinbildhauer ist der Tag der Arbeit jedenfalls doppelt bedeutsam, denn zu diesem Zeitpunkt steigen wieder die Mindestlöhne.

 

Seit heute gelten im Maler- und Lackiererhandwerk (ca. 115.000 Beschäftigte) höhere Mindestlöhne. Für ungelernte ArbeitnehmerInnen der Branche steigt die bundesweit einheitliche Untergrenze von 10,10 auf 10,35 Euro, ein Plus von 2,5 Prozent. Auch bei einem großen Teil der Gesellen gibt es ein Lohnplus. Hier steigt der Mindestlohn in Ostdeutschland um kräftige 4,9 Prozent von 11,30 auf 11,85 Euro.

 

Westdeutsche Gesellen gehen diesmal in ihrer Mehrheit leer aus. Lediglich die Berliner Gesellen dürfen sich freuen, bei ihnen entfällt die bisherige tarifliche Sonderstellung. Künftig erhalten sie 20 Cent mehr (+1,6 %) und mit jetzt 13,10 Euro den gleichen Mindestsatz wie ihre westdeutschen Kollegen. Bis zur Entgeltangleichung der ostdeutschen Gesellen an das Westniveau wird es dann noch deutlich länger dauern. Die ist erst für Mai 2020 vorgesehen.

 

Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und der Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz hatten sich Ende November 2016 auf die weitere stufenweise Anhebung der Mindestlöhne für ungelernte Arbeiter und Gesellen verständigt. Nach der letzten Anhebung zum 1. Mai 2016 (siehe 01.05.2016) kann somit heute die nächste Stufe zünden. Weitere Mindestlohnanhebungen sind für Mai 2018 und Mai 2019 bereits vereinbart.

 

Höhere Mindestlöhne auch für Gerüstbauer und Steinmetze

 

Höhere Mindestlöhne gelten ab heute noch in zwei weiteren Branchen. Im Gerüstbauerhandwerk (ca. 31.000 Beschäftigte) steigt der Branchenmindestlohn bundesweit in allen Betrieben von 10,70 auf 11,00 Euro, das ist ein Plus von 2,8 Prozent. Wie es weitergeht, ist unklar, denn die Mindestlohnverordnung für die Branche läuft Ende April 2018 aus.

 

Die letzte Mindestlohnerhöhung betrifft Beschäftigte im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk. Während die Lohnuntergrenze in Westdeutschland (inkl. Berlin) wie schon im Vorjahr erneut nur um magere fünf Cent von 11,35 auf 11,40 Euro steigt (+ 0,4%), erhöht sich der Mindestlohn im Osten um 1,8 Prozent von 11,00 auf 11,20 Euro. Ab Mai 2018 soll dann die bundesweite Angleichung an den dann unveränderten Westtarif erreicht sein.

 

Branchenmindestlöhne sollen für alle Betriebe gelten

 

Branchenmindestlöhnen werden von Gewerkschaften und Arbeitgebern in einem Tarifvertrag ausgehandelt und von der Politik in der Regel für allgemein verbindlich erklärt. So sind auch in den genannten drei Branchen die Mindestlöhne allgemeinverbindlich (vorausgesetzt, die geplante neunte Rechtsverordnung für das Maler- und Lackiererhandwerk tritt in Kraft) Damit gelten sie für alle Arbeitgeber, unabhängig davon, ob sie tariflich gebunden sind oder nicht. Auch Betriebe mit Sitz im Ausland sind verpflichtet, den Mindestlohn zu bezahlen, wenn sie Beschäftigte nach Deutschland entsenden.

 

Aktuell gelten in 16 Branchen Mindestlöhne, die die Bundesregierung gemäß Arbeitnehmer-Entsendegesetz, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz oder Tarifvertragsgesetz für allgemeinverbindlich erklärt hat. Bis auf wenige Ausnahmen liegen die Branchenmindestlöhne über dem gesetzlichen Mindestlohn von 8,84 Euro (vgl. 27.03.2017). Ab Januar 2018 sind dann abgesehen von den im Gesetz festgeschriebenen Ausnahmen generell keine Lohnvereinbarungen unterhalb des allgemeinen Mindestlohns mehr wirksam, denn Stundenlöhne unter 8,84 Euro sind dann generell nicht mehr erlaubt.

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Quellen:

IG Metall: Hintergrund Branchenmindestlöhne: Steigender Mindestlohn für Gerüstbauer, Maler, Lackierer und Steinmetze, Bericht vom 25.04.2017.

 

WSI-Tarifarchiv: Mindestlöhne in Deutschland nach Mindestlohngesetz (MiLoG) / Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) / Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) / Tarifvertragsgesetz (TVG), Stand: März 2017.

 

Bundesregierung: Mindestlöhne im Sinne des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und nach dem Tarifvertragsgesetz (Stand: 1. Jan. 2017).

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Markus Krüsemann ist Soziologe und Mitarbeiter am Institut für Regionalforschung in Göttingen.

 

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