Mindestlohn Branchenmindestlohn Lohnuntergrenze

 

MINDESTLÖHNE:

 

01/03/2016:

Höhere Mindestlöhne jetzt für alle Gebäudereiniger verbindlich

(von Markus Krüsemann)

 

 

Eigentlich hätten die Mindestlöhne im Gebäudereinigerhandwerk schon zum 1. Januar 2016 für die Beschäftigten aller Betriebe erhöht werden sollen (siehe 01.01.2016). Bereits im Oktober 2015 hatten sich die Tarifparteien auf Erhöhungen sowohl im Bereich der Innen- und Unterhaltsreinigung (Lohngruppe 1) als auch im Bereich der Glas- und Fassadenreinigung (Lohngruppe 6) verständigt und anschließend auch beantragt, den neuen Mindestlohntarifvertrag per Verordnung auf die ganze Branche auszuweiten. Diese Verordnung aus dem Arbeitsministerium aber, durch die die ausgehandelten Branchenmindestlöhne erst allgemeinverbindliche Geltung erlangen, sie ließ auf sich warten. Daher kamen bisher nur die Beschäftigten in den tariflich gebundenen Betrieben in den Genuss der Anhebung.

 

Damit ist es seit heute vorbei. Nachdem das Bundeskabinett Mitte Februar die Mindestlohnverordnung für die Branche gebilligt hatte, tritt heute die "sechste Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen" für Gebäudereiniger in Kraft. Damit sind die vereinbarten Mindestlöhne allgemein verbindlich. Ab heute müssen also auch Betriebe den Mindestlohn zahlen, die nicht tariflich gebunden sind. Der Mindestlohn gilt dabei auch für Beschäftigte, die von Arbeitgebern mit Sitz im Ausland entsendet werden.

 

Für Beschäftigte im Bereich der Innen- und Unterhaltsreinigung (Lohngruppe 1) liegt der unterste Bruttostundenlohn in Westdeutschland (einschl. Berlin) jetzt generell bei 9,80 Euro. In Ostdeutschland müssen mindestens 8,70 Euro gezahlt werden. In der Glas- und Fassadenreinigung (Lohngruppe 6) liegt die Lohnuntergrenze jetzt branchenweit bei 12,98 Euro in Westdeutschland (einschl. Berlin) bzw. 11,10 Euro in Ostdeutschland.

 

Im Gebäudereinigerhandwerk sind etwa 922.000 Arbeitnehmer/innen beschäftigt. Die nächste Mindestlohnanhebung ist für Anfang Januar 2017 vorgesehen.

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Quellen:

Bundesregierung: Branchenmindestlöhne gemäß Arbeitnehmer-Entsendegesetz, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und Tarifvertragsgesetz (Stand Februar 2016).

 

WSI-Tarifarchiv: Mindestlöhne in Deutschland nach Mindestlohngesetz (MiLoG) / Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) / Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) / Tarifvertragsgesetz (TVG)

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Markus Krüsemann ist Soziologe und Mitarbeiter am Institut für Regionalforschung in Göttingen.

 

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