MINDESTLÖHNE:
23/06/2014:
Mindestlohnforschung: keine negativen Arbeitsmarkteffekte durch Mindestlöhne
Im Vorfeld der Einführung einer gesetzlichen Lohnuntergrenze in Deutschland haben Wissenschaftler des Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen den in- und
ausländischen Forschungsstand zu Niedrig- und Mindestlöhnen in einer von der Hans-Böckler-Stiftung (HBS) geförderten Untersuchung umfassend aufgearbeitet. Die Ergebnisse der Studie von Gerhard
Bosch und Claudia Weinkopf liegen nun vor.
Wie die Böckler-Stiftung dazu in einer Pressemitteilung schreibt, komme die Studie zu dem Ergebnis, dass der geplante gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro notwendig und geeignet sei, um zu
verhindern, dass das Lohnniveau in Deutschland immer weiter nach unten ausfranse. Das Niveau des deutschen Mindestlohns sei im europäischen Vergleich sowohl nach absoluten als auch nach relativen
Maßstäben moderat. Zudem seien die Voraussetzungen für eine erfolgreiche und problemlose Einführung des Mindestlohnes günstig. Deutschland zähle nach Studien der EU zu den Innovationsführern in
Europa, daher könnten Betriebe gut mit Effizienzsteigerungen auf die Lohnuntergrenze reagieren. Dies gelte auch für Klein- und Mittelbetriebe.
Die Beschäftigungswirkungen von Mindestlöhnen seien den Ergebnissen der neueren, methodisch fortgeschrittenen internationalen Forschung zufolge gering. Auch die Evaluation der
Branchenmindestlöhne in Deutschland habe keine negativen Beschäftigungseffekte festgestellt. Gegenüber solchen Ergebnissen empirischer Forschung seien ökonometrische Simulationsrechnungen, auf
deren Grundlage einige deutsche Forschungsinstitute eine negative Wirkung von Mindestlöhnen annähmen, nicht aussagekräftig.
Dass in der deutschen Debatte um eine allgemeine Lohnuntergrenze nach wie vor "teilweise apokalytische Drohungen" mit Arbeitsplatzverlusten kursierten, erklärten die Forscher auch damit, dass
neuere Erkenntnisse aus internationalen Untersuchungen auch in Expertenkreisen noch "vielfach ignoriert" würden.
Das Gesetzesvorhaben der Bundesregierung werde von den IAQ-Forschern als "bedacht und vorsichtig" charakterisiert. Die Unternehmen hätten mehr als ein Jahr Zeit erhalten, um sich auf den
Mindestlohn vorzubereiten. Zudem gebe es die Möglichkeit, durch allgemeinverbindliche Tarifverträge bis Ende 2016 das Lohnniveau schrittweise anzupassen.
Quelle: HBS-Pressemitteilung
vom 23.06.2014
___________________________________________