Leiharbeit Zeitarbeit

 

LEIHARBEIT:

 

22/08/2014:

Geplante Reform der Leiharbeit wird wirkungslos bleiben

(von Markus Krüsemann)

 

 

Bei der weitgehend von gesetzlichen Beschränkungen befreiten Leiharbeit will die Große Koalition zurückrudern und ein paar Re-Regulierungen vornehmen. Die geplante Reform des Arbeitnehmerüberlassungsrechts sieht zum Einen eine Begrenzung der Überlassungshöchstdauer vor. Der maximale Zeitraum, den ein Unternehmen einen Leiharbeiter einsetzen darf, soll jetzt auf 18 Monate fixiert werden. Zum Anderen soll die Entlohnung neu geregelt werden. Zukünftig sollen Leiharbeiter spätestens nach einer Überlassungsdauer von neun (statt zwölf) Monaten beim selben Entleiher die gleiche Entlohnung erhalten wie ein vergleichbarer Stamm-Mitarbeiter. Die Korrekturen könnten allerdings Kosmetik bleiben, weil kaum ein Leiharbeiter von ihnen profitieren wird.

 

In den Genuss von „Equal Pay“ nach neun Monaten etwa dürften die allerwenigsten Leiharbeiter kommen, da ihre Einsatzzeiten bei den Entleihunternehmen in den allermeisten Fällen deutlich kürzer sind. Eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) vom Juli 2014 hatte ergeben, dass bereits die Beschäftigungsdauer von Leiharbeitern bei ihren Leiharbeitsunternehmen meist kürzer ausfallen. So waren im Jahr 2010 bereits nach drei Monaten nur noch 52,9 Prozent der Leiharbeiter beim gleichen Verleiher tätig, nach neun Monaten 27,6 Prozent und nach 18 Monaten noch 13,8 Prozent (siehe 15.07.2014). Im Jahr 2013 seien einem Bericht der Onlineausgabe der Stuttgarter Nachrichten zufolge sogar 56 Prozent der Leiharbeitsverhältnisse nach weniger als drei Monaten schon wieder beendet worden. Das gehe aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Partei Die Linke hervor. Im Vergleich zu 2011 (51 Prozent) sei der Wert noch angestiegen.

 

Die Einsatzzeiten bei den Entleihunternehmen dürften wohl noch seltener neun Monate oder länger dauern, denn Leiharbeitnehmer mit längeren Beschäftigungsdauern könnten auch mehrere kürzere Einsätze bei verschiedenen Kundenunternehmen haben.

 

Die Linksfraktion selbst zieht aus der Antwort der Bundesregierung auf ihre Anfrage das Fazit, dass knapp drei Viertel der Leiharbeitskräfte überhaupt nicht in den Genuss der geplanten Equal-Pay-Regelung kommen würde. Und auch von einer Überlassungshöchstdauer von 18 Monate hätte nur ein geringer Teil der Leiharbeitskräfte einen Vorteil.

 

Dem Missbrauch von Leiharbeit und dem Lohndumping wird die geplante Reform daher keinen Riegel vorschieben. Vielmehr steht zu befürchten, dass vor allem die Einführung des Gleichbehandlungsgrundsatzes Entleihbetriebe und Leiharbeitsfirmen dazu veranlassen wird, noch mehr Leiharbeiter bereits vor Ablauf von neun Monaten durch neue Leiharbeiter zu ersetzen.

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Quellen:

Stuttgarter Nachrichten online vom 21.08.2014

 

„Geplante Änderungen in der Leiharbeit sind Augenwischerei“ - Nachricht der Linksfraktion vom 21.08.2014

 

Weiterlesen:

 

Entwicklungen in der Leiharbeit. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Klaus Ernst, Jutta Krellmann, Sabine Zimmermann (Zwickau), Susanna Karawanskij, Dr. Sahra Wagenknecht und der Fraktion DIE LINKE. BT-Drucksache 18/2363 (18.08.2014).

 

Haller, P./ Jahn, E. J. (2014): Zeitarbeit in Deutschland: Hohe Dynamik und kurze Beschäftigungsdauern. IAB-Kurzbericht, Nr. 13/2014, Nürnberg.

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Markus Krüsemann ist Soziologe und Mitarbeiter am Institut für Regionalforschung in Göttingen.

 

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