Minijobs geringfügige Beschäftigung

 

MINIJOBS:

 

11/10/2018:

Minijobs setzen neuerlichen Wachstumskurs 2018 fort

(von Markus Krüsemann)

 

Bei den Minijobs setzte sich der Aufwärtstrend auch im ersten Quartal 2018 fort. Zwar verlieren sie als ausschließlich ausgeübter Broterwerb weiter an Bedeutung, doch weil immer mehr Menschen eine geringfügige Beschäftigung als Nebenjob annehmen, weitet sich die umstrittene Beschäftigungsform nach einer Phase leichter Rückgänge wieder aus.

 

Wenn es darum geht, durch Arbeit seine Existenz zu bestreiten, sind Minijobs völlig ungeeignet. Zu geringe Verdienste, keine Aussicht auf auskömmliche Alterssicherung, und eine Brücke in reguläre Beschäftigung bieten sie auch nicht. Ihrer Verbreitung scheint das alles nicht zu schaden. Den gestern von der Bundesagentur für Arbeit (BA) veröffentlichten Zahlen aus der Beschäftigungsstatistik lässt sich entnehmen, dass die Zahl der geringfügig beschäftigten Erwerbstätigen zum Ende des ersten Quartals 2018 bei 7.412.085 Personen gelegen hat. Gegenüber dem Vorjahresquartal ist die Zahl der Minijobs damit um über 63.000 gestiegen, ein Plus von 0,9 Prozent. Was dabei auffällt: Nachdem die Zahl der Minijobs in Folge der Einführung des Mindestlohns Anfang 2015 zunächst zurückgegangen war, sind aktuell sogar wieder mehr Menschen geringfügig beschäftigt als im Frühjahr 2014, als die kommende Lohnuntergrenze noch in weiter Ferne lag.

 

 Entwicklung der Minijobs von März 2014 bis März 2018

Minijobentwicklung bis März 2018
Quelle: Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit

 

Ein genauerer Blick auf obige Grafik lässt schnell erkennen, dass hinter der neuerlichen Aufwärtsentwicklung eine nun schon seit Jahren kontinuierlich sich fortsetzende Verschiebung steht. Von der Einführung einer Untergrenze beim Stundenlohn angeheizt verlieren Minijobs im Haupterwerb (GeB ausschl.) an Bedeutung, während sie als Nebenjob (GeB zusätzl.) immer stärker nachgefragt werden.

 

So ist die Gruppe der ausschließlich geringfügig Beschäftigten auch 2018 weiter geschrumpft. Hatte ihre Zahl kurz vor der Mindestlohneinführung noch bei über fünf Millionen gelegen, so ging sie ab 2015 kontinuierlich zurück, auch weil viele Arbeitgeber nach der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umgewandelt hatten. Ende März 2018 zählte die BA nur noch knapp 4,66 Mio. Minijobber/innen, 1,4 Prozent weniger als im Vorjahresquartal. Interessant ist dabei, dass vor allem (diesmal sogar ausschließlich) Frauen den Minijobs den Rücken kehren. Sie stellen aber weiterhin mehr als drei Fünftel der nur im Minijob Erwerbstätigen.

 

Der Boom bei den Minijobs im Nebenerwerb hält unvermindert an

 

Dagegen breiten sich die zusätzlich zu einer Haupttätigkeit ausgeübten Minijobs weiter aus. Seit 2003, dem Jahr, in dem die damalige rot-grüne Bundesregierung die 1999 erst eingeführte Steuer- und Sozialversicherungspflicht bei Nebenbeschäftigungen wieder abgeschafft hatte, ist ein ungebrochener Run auf die Minijobs im Nebenjob (meist in Ergänzung zu einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung) zu beobachten. Im Juni 2003 lag die Zahl der im Nebenjob geringfügig entlohnten Beschäftigten noch unter einer Million, 2009 waren es bereits zwei Millionen. Zuletzt (Ende März 2018) wurde mit knapp 2,76 Millionen ein neuer Quartalshöchststand erreicht. Damit gingen 8,4 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten einer geringfügig entlohnten Nebentätigkeit nach.

 

Was auch immer die Motive der Multijobber/innen sein mögen - vielfach ist der Lohn aus dem Hauptjob nicht hoch genug, um über die Runden zu kommen oder um den gewünschten Lebensstandard zu halten bzw. zu erreichen, doch wird Mehrarbeit auch gerne mal aus steuerlichen Gründen im Nebenjob geleistet, weil sie im Hauptjob mit höheren Abgaben belastet wäre - , Fakt ist, dass die zunehmende Zahl an geringfügig entlohnten Nebenjobs dafür sorgt, dass die zurecht umstrittene Beschäftigungsform Minijob sich insgesamt wieder im Aufwärtstrend befindet. Die Arbeitgeber wird es freuen, können sie doch weiterhin auf einen großen Pool an flexibel einsetzbaren Billiglöhnern zurückgreifen.

 

Ob die Anfang 2019 wegen der Mindestlohnanhebung erneut anstehende Reduzierung der maximal möglichen Arbeitszeit von 50 auf 48 Stunden im Monat die Entwicklung bremsen wird, darf bezweifelt werden, zumal nur etwa ein Drittel der Minijobbenden die Verdiensthöchstgrenze überhaupt ausschöpft. Um den Minijobsumpf trocken zu legen, braucht es daher einen klaren politischen Willen. Der aber ist bei der Regierungskoalition nicht vorhanden.

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Quellen:

Statistik der Bundesagentur für Arbeit (2018): Beschäftigungsstatistik, Länderreport über Beschäftigte (Quartalszahlen), Oktober 2018.

 

Bundesagentur für Arbeit (Hg.) (2018): Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit geringfügig entlohntem Nebenjob. Arbeitsmarkt kompakt, Mai 2018, Nürnberg.

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Markus Krüsemann ist Soziologe und Mitarbeiter am Institut für Regionalforschung in Göttingen.

 

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