MINDESTLÖHNE:
18/09/2013:
Mindestlohn jetzt auch für Steinmetze und Bildhauer
Der Flickenteppich aus branchenspezifischen Lohnuntergrenzen wird um ein weiteres Segment erweitert. Wie Sueddeutsche.de meldet, habe die Bundesregierung vier Tage vor der Bundestagswahl
einen Mindestlohn für die etwa 11.000 Steinmetze und Bildhauer in Deutschland gebilligt. Demnach gilt vom 1. Oktober an für Steinmetze oder Bildhauer in Ostdeutschland ein Mindestlohn von
10,13 Euro pro Stunde. Im Westen liegt er bei 11,00 Euro. Zum 1. Mai 2014 sollen die Lohnuntergrenzen dann auf 10,66 Euro bzw. 11,25 Euro steigen.
Laut Sueddeutsche.de ist dies der zwölfte bundesweit verbindliche Branchenmindestlohn. Insgesamt würden damit für etwa vier Millionen Beschäftigte in Deutschland Mindestlöhne gelten, die
von den Tarifpartnern vereinbart und anschließend von der Regierung für die gesamte Branche und damit auch für nicht tarifgebundene Unternehmen vorgeschrieben worden seien.
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Quelle:
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Markus Krüsemann ist Soziologe und Mitarbeiter am Institut für Regionalforschung in Göttingen.