MINDESTLÖHNE:

 

12/12/2013:

Für Angestellte des Landes Berlin gilt künftig ein Mindestlohn

 

 

Das Land Berlin zählt schon länger zu jenen Bundesländern, die per Vergabegesetz Unternehmen bei öffentlichen Aufträgen zur Einhaltung von Tarifbestimmungen und zur Zahlung von Löhnen nicht unter 8,50 Euro verpflichten. Jetzt gilt diese Lohnuntergrenze auch für die Landesbeschäftigten.

 

Wie die Berliner Morgenpost berichtet, wolle das Land Berlin gegen Dumpinglöhne auch in den eigenen Behörden vorgehen. Das Abgeordnetenhaus habe daher mehrheitlich einen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro für alle Landesbeschäftigten beschlossen.

 

Das neue Landesmindestlohngesetz, das die Regelungen des Berliner Vergabegesetzes ergänze, gelte für alle Arbeitnehmer der Verwaltung, der Landesunternehmen, der Hochschulen, der Gerichte, des Abgeordnetenhauses, des Rechnungshofes und des Berliner Datenschutzbeauftragten. Ebenso müssten alle Verbände, die für soziale Dienstleistungen Geld vom Land Berlin erhielten, ihren Mitarbeitern mindestens 8,50 Euro in der Stunde zahlen.

 

Quelle: Berliner Morgenpost vom 12.12.2013

 

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