MINDESTLÖHNE:
19/12/2014:
Hess. Landtag verabschiedet überarbeitetes Tariftreuegesetz
(von Markus Krüsemann)
Im Dezember 2013 hatten sich CDU und Grüne in ihren Koalitionsverhandlungen darauf verständigt, das seit Juli 2013 bestehende hessische Vergabegesetz zu überarbeiten, um ein Tariftreuegesetz inklusive einer Regelung zum vergabespezifischen Mindestlohn auf den Weg zu bringen (siehe 17.12.2013). Der im Mai 2014 dazu vorgelegte Entwurf stieß nicht überall auf Zustimmung (siehe 15.05.2014). Gestern Abend hat der hessische Landtag mit den Stimmen von CDU und Grünen das Gesetz in dritter Lesung verabschiedet.
Laut Gesetz müssen Firmen, die sich um die Vergabe öffentlicher Aufträge des Landes Hessen, der Gemeinden sowie um Aufträge im öffentlichen Personennahverkehr bewerben, in Zukunft Erklärungen abgeben, in denen sie sich zur Einhaltung der gesetzlichen Tarifbedingungen (Tariftreue) und zur Zahlung eines vergabespezifischen Mindestlohns verpflichten. Diese Verpflichtung erstreckt sich auch auf Sub- und Verleihunternehmen. Auf die entsprechenden Nachweise kann allerdings dann verzichtet werden, wenn der Schwellenwert eines Auftrags unterhalb von 10.000 Euro liegt.
Während Wirtschaftsstaatssekretär Mathias Samson im Landtag davon sprach, dass Hessen mit dem Gesetz bundesweit Maßstäbe setze, zeigt sich die Vorsitzende des DGB Hessen-Thüringen, Gabriele Kailing, enttäuscht. Das hessische Gesetz sei aus Arbeitnehmersicht „eines der schlechtesten Landesvergabegesetze in Deutschland“, zitiert sie der Lauterbacher Anzeiger online. Weiter heißt es: Ein „fundamentaler Mangel“ des Gesetzes von CDU und Grünen sei der Verzicht auf eine eigene Prüfbehörde. Ohne Kontrollen durch zusätzliches Personal liefen Tariftreuebestimmungen ins Leere.
Mit Hessen machen jetzt fast alle deutschen Bundesländer bei der Vergabe öffentlicher Aufträge die Einhaltung von Lohnstandards zur Bedingung. Nur noch Bayern und Sachsen sind ohne Tariftreueregelungen.
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Quelle:
Lauterbacher Anzeiger online vom 19.12.2014
Weiterlesen:
- WSI-Tarifarchiv: Tariftreueregelungen in Deutschland, Oktober 2014.
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Markus Krüsemann ist Soziologe und Mitarbeiter am Institut für Regionalforschung in Göttingen.