LEIHARBEIT:

 

17/03/2014:

Vorschläge gegen Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen

 

Anfang 2013 hatte das nordrhein-westfälische Landesarbeitsministerium eine Initiative namens "Faire Arbeit - Fairer Wettbewerb" gestartet, um prekäre Beschäftigungsverhältnisse zurückzudrängen und den Arbeitsmarkt neu zu ordnen (siehe 22.02.2013). Im Rahmen des ersten Schwerpunktthemas der Initiative hatte das Ministerium das Rheinisch-Westfälische Institut für Wirtschaftsforschung (RWI) mit einer Analyse der Minijobs beauftragt (siehe 27.03.2013). Zentrale Themen der Initiative sind dieses Jahr Werkverträge und Leiharbeit. Dazu hat das Ministerium die unabhängigen Gutachter Prof. Dr. Christiane Brors (Uni Oldenburg) und Prof. Dr. Peter Schüren (Uni Münster) damit beauftragt, gesetzliche Regelungen vorzuschlagen, um Missbrauch beim Einsatz von Werkverträgen und Leiharbeit zu verhindern. Deren Empfehlungen liegen nun vor.

Wie das NRW-Arbeitsministerium dazu mitteilt, enthalte das Gutachten erste konkrete Vorschläge für eine Eindämmung des Missbrauchs von Leiharbeit und Werkverträgen. Im Bereich der Leiharbeit solle demnach eine Beweislastumkehr eingeführt werden, so dass die Arbeitgeber künftig nachweisen müssten, dass die Beschäftigten tatsächlich echte Werkvertrags-Mitarbeiter seien und kein Schein-Werkvertrag vorliege. Bei der Leiharbeit verfolge NRW das Ziel der Gleichbehandlung von Leiharbeitnehmern und Stammpersonal. Daher müsse nach spätestens neun Monaten Einsatz mindestens der gleiche Lohn wie beim Stammpersonal gezahlt werden.

Auch die Arbeitnehmervertretungen sollen deutlich gestärkt werden. Laut Gutachten müsse sich der Betriebsrat jeden Fremdpersonal-Einsatz im Unternehmen genau ansehen können. Er bekomme dafür ein stark abgesichertes, dauerhaftes Informationsrecht. Der Entleiher könne dann, anders als bisher, Personaleinsatz über Werkverträge nicht mehr am Betriebsrat vorbei über den Einkauf regeln.

Quelle: Pressemitteilung des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 17.03.2014

Weiterlesen:

Brors, C./ Schüren, P. (2014): Missbrauch von Werkverträgen und Leiharbeit verhindern: Vorschläge für eine gesetzliche Regelung zur Eindämmung von Missbräuchen beim Fremdpersonaleinsatz und zur Umsetzung der Leiharbeitsrichtlinie. Arbeitsrechtliches Gutachten für das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, Februar 2014.

 

Internetseite der Landesinitiative "Faire Arbeit - Fairer Wettbewerb"

 

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