Minijobs geringfügige Beschftigung

 

MINIJOBS:

 

12/10/2015:

Minijobs sind im ersten Quartal 2015 spürbar zurückgegangen

(von Markus Krüsemann)

 

 

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat die ersten Quartalszahlen zur Entwicklung der geringfügig entlohnten Beschäftigung seit Einführung des Mindestlohns vorgelegt. Wie allgemein erwartet hat es bei den Minijobs am Ende des ersten Quartals 2015 erkennbare, jedoch keinesfalls drastische Rückgänge gegeben.

 

Den aktuellen Daten der Bundesagentur (mit Stichtag 31.03.2015) zufolge sind am Ende des ersten Quartals 2015 insgesamt knapp 7,25 Millionen Menschen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung (GeB) nachgegangen. Das sind 104.641 weniger als im Vorjahresquartal, was einem Minus von 1,4 Prozent entspricht.

 

Bei den ausschließlich in einem Minijob arbeitenden Beschäftigten (GeB ausschl.) sank die Zahl von 4.99 Millionen Personen im März 2014 auf 4,83 Millionen Personen im März 2015, das ist ein klares Minus von 3,2 Prozent.

 

Ganz anders und scheinbar unbeeindruckt von Mindeststundenlöhnen stellt sich auch weiterhin die Entwicklung bei der zusätzlichen geringfügigen Beschäftigung (GeB zusätzl.) dar. Die Zahl der als Zweitjob ausgeübten Minijobs ist im März 2015 um weitere 2,4 Prozent gestiegen auf 2,42 gegenüber 2,36 Millionen im Vorjahresmonat.

 

 Entwicklung der Minijobs März 2011 bis März 2015

Entwicklung der Minijobs
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit: Beschäftigungsstatistik, geringfügig Beschäftigte.

 

Wie aus dem Bericht der BA weiter hervorgeht, sind die weitaus meisten Minijobs im Dienstleistungssektor entfallen. Hier waren es fast 80.000, während das Verarbeitende Gewerbe ein Minus von knapp 25.000 Minijobs auswies. Die zahlenmäßig stärksten Rückgänge waren im Bereich „Handel, Instandhaltung, Reparatur von Kfz“ (-56.000) und im Bereich „Information und Kommunikation“ (-20.000) zu verzeichnen.

 

In einigen wenigen Branchen haben die Minijobs im Vergleich zum März 2014 sogar weiter zugelegt. Im Gastgewerbe, in dem Minijobs eine bedeutende Rolle spielen, waren Ende März 2015 über 9.000 Minijobber/innen mehr beschäftigt. Im Bereich „sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen (ohne Arbeitnehmerüberlassung)“ lag das Plus sogar bei 14.000 Personen, und in der Arbeitnehmerüberlassung wurden 3.300 geringfügig Beschäftigte mehr gezählt.

 

Einfluss des Mindestlohns spürbar

 

Nach drei Monaten Mindestlohn gibt es also gut 100.000 Minijobs weniger. Das ist ein klarer Rückgang, der aber weit von jenem „Einbruch“ entfernt ist, vor dem die Mindestlohngegner gerne gewarnt haben. Auch wenn sich der Einfluss des Mindestlohns auf diese Entwicklung (vorerst noch) nicht quantifizieren lässt, so steht doch außer Frage, dass er die Minijobs unattraktiver macht, schon allein, weil die Verdiensthöchstgrenze jetzt bereits nach 53 Monatsstunden erreicht wird.

 

Ersatzlos weggefallen sind die Jobs aber sicherlich nur in geringem Maße. Ein Teil der Minijobs dürfte eher in sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze umgewandelt worden sein. Es ist jedenfalls schon sehr auffällig, dass die Zahl der Minijobs gerade in den Wirtschaftszweigen zurückgegangen ist, in denen die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zugelegt hat.

 

Und noch etwas zeigen die Zahlen. Minijobs sind für Arbeitgeber auch zu erhöhten Stundenlöhnen noch attraktiv genug, denn wie sonst ist es zu erklären, dass Beschäftigte auf der Suche nach einem Zuverdienst in weiter steigender Zahl bei Minijobofferten fündig werden?

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Quelle:

Statistik der Bundesagentur für Arbeit (2015): Beschäftigungsstatistik, Länderreport - Deutschland, Nürnberg, September 2015.

 

Weiterlesen:

 

- Schmidt, T./ Voss, D. (2014): Minijobs: Zweitjob, um über die Runden zu kommen. Böckler Impuls 08/2014.

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Markus Krüsemann ist Soziologe und Mitarbeiter am Institut für Regionalforschung in Göttingen.

 

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