Minijobs geringfügige Beschäftigung

 

MINIJOBS:

 

12/04/2017:

Schon 2016 wieder "business as usual" bei den Minijobs

(von Markus Krüsemann)

 

Nach Rückgängen im Jahr 2015 steigt die Zahl der Minijobs seit dem zweiten Quartal 2016 wieder leicht an. Diese Entwicklung hat sich im dritten Quartal 2016 fortgesetzt. Erneut ist der Boom bei den Minijobs im Nebenjob die treibende Kraft. Bei den ausschließlich geringfügig Beschäftigten hingegen verändert sich der Bestand kaum noch.

 

Der seit 2015 geltende allgemeine Mindestlohn hat den Minijobs nicht den Garaus machen können. Zwar lagen die Zahlen im ersten Jahr mit Lohnuntergrenze erkennbar unterhalb des Vorjahresniveaus, doch schon 2016 drehte die Entwicklung wieder ins Plus. Nach den jetzt vorliegenden Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA) gab es Ende des dritten Quartals annähernd 7,44 Millionen Minijobberinnen und Minijobber in Deutschland. Das sind zwar 75.000 weniger als im dritten Quartal 2014 (dem letzten Jahr ohne Mindestlohn), gegenüber September 2015 aber liegt der Zuwachs bei 0,9 Prozent. Das ist wie schon im zweiten Quartal (+0,8 %) kein großes Plus, aber es ist ein Anstieg.

 

 Minijobentwicklung 2014 bis 2016

Minijobentwicklung bis Sept. 2016
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit: Beschäftigungsstatistik, geringfügig Beschäftigte

 

Wenig Veränderung bei den ausschließlich geringfügig Beschäftigten

 

Das im ersten Jahr nach Einführung des gesetzlichen Mindestlohns beobachtete deutliche Minus bei den ausschließlich geringfügig Beschäftigten hat offensichtlich keine Trendwende eingeläutet. Schon 2016, im zweiten Jahr mit Lohnuntergrenze war es mit den Rückgängen vorbei. Nach den jetzt vorliegenden Zahlen der Bundesagentur für Arbeit gingen die Zahlen wie schon zur Jahresmitte auch zum Ende des dritten Quartals nur noch kaum merklich zurück. Ende September 2016 waren 4,77 Millionen Erwerbstätige ausschließlich geringfügig beschäftigt, gegenüber dem Vorjahresmonat ist dies ein Rückgang um magere 0,8 Prozent, was ziemlich genau auf dem Niveau der vorhergehenden zwei Quartale das Jahres liegt.

 

Der Bestand an Beschäftigten, die nur im Minijob arbeiten, hat sich im Jahresverlauf damit kaum verändert. Dies kann als deutliches Zeichen dafür interpretiert werden, dass der 2015 erkennbare Prozess der betriebsinternen Umwandlung von geringfügiger in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (dies betraf etwa die Hälfte der abgebauten Minijobs) längst abgeschlossen ist.

 

 

Minijobs als Nebenjobs werden immer häufiger nachgefragt

 

Von einer Rückkehr zum „business as usual“ kann bei den im Nebenjob geringfügig Beschäftigten erst gar keine Rede sein. Ihre Zahl steigt schon seit Jahren und unbeeindruckt vom Mindestlohn an. Ende September 2016 lag das Plus im Vergleich zum Vorjahresmonat bei 4,4 Prozent. Damit gab es fast 2,67 Millionen Beschäftigte mit einen zusätzlichen Minijob als Nebenjob, womit mal wieder ein neuer Höchststand markiert wurde.

 

Die Zahl der im Nebenjob geringfügig Beschäftigten wächst übrigens in allen Altersklassen. Mit einem Plus von 11,5 Prozent entfiel das stärkste Wachstum aber erneut auf die Gruppe der 65-jährigen und älteren Personen. Ihr Anteil an allen Nebenjobbern liegt aber weiterhin bei lediglich 0,8 Prozent, während er bei den ausschließlich in Minijobs Erwerbstätigen bereits 20,5 Prozent erreicht.

 

 Entwicklung der Minijobs von März 2011 bis September 2016

Minijobentwicklung I/2011 bis III/2016.
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit: Beschäftigungsstatistik, geringfügig Beschäftigte

 

Die Grafik zeigt letztlich ein seit Jahren vertrautes Bild. Der weitere Anstieg bei den Minijobs beruht vor allem auf der deutlichen Zunahme der geringfügigen Beschäftigung im Nebenjob (GeB zusätzl.). Weniger gut erkennbar ist der nachlassende, ja fast zum Erliegen kommende Schrumpfungsprozess bei den ausschließlich in Minijobs Beschäftigten (GeB ausschl.). Ihr zu geringer Rückgang kann den Boom bei den Nebenjobs nicht kompensieren.

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Quellen:

Statistik der Bundesagentur für Arbeit (2017): Beschäftigungsstatistik, Länderreport - Deutschland, Nürnberg, März 2017.

 

vom Berge, P./ Kaimer, S. u.a. (2017): Arbeitsmarktspiegel: Entwicklungen nach Einführung des Mindestlohns (Ausgabe 3). IAB Forschungsbericht, Nr. 02/2017, Nürnberg.

 

Weiterlesen:

 

- Pusch, T./ Seifert, H. (2017): Mindestlohngesetz: Für viele Minijobber weiterhin nur Minilöhne. WSI Policy Brief Nr. 09, 01/2017, Düsseldorf.

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Markus Krüsemann ist Soziologe und Mitarbeiter am Institut für Regionalforschung in Göttingen.

 

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