Leiharbeit Zeitarbeit Arbeitnehmerüberlassung

 

LEIHARBEIT:

 

01/04/2015:

Höhere Mindestlöhne in der Leiharbeitsbranche

(von Markus Krüsemann)

 

 

Vom heutigen Tag an werden die erstmals seit Januar 2012 geltenden untersten Löhne für Leiharbeiter wieder etwas angehoben. In Westdeutschland steigt der Mindestlohn um 3,5 Prozent von 8,50 Euro auf jetzt 8,80 Euro. In Ostdeutschland müssen statt 7,86 Euro jetzt mindestens 8,20 Euro gezahlt werden, ein für sich betrachtet recht ordentliches Plus von 4,3 Prozent – aber auf welchem Niveau! Erst mit der nächsten Anhebung im Juni 2016 wird das wahrlich nicht hohe Plateau des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro erreicht.

 

So wird sich auch mit den neuen Lohnuntergrenzen prinzipiell nichts an der prekären Einkommenssituation der nach Entgeltgruppe 1 (Mindestlohn) bezahlten Leihkräfte ändern. Sie werden auch weiterhin zu den Geringverdienern zählen, denn die Schwelle zu Niedriglöhnen lag 2012 schon bei einem Bruttostundenlohn von 9,30 Euro.

 

Schlimmer noch: Auch die neuen Mindestlöhne werden in den meisten Fällen zu gering sein, um die Existenz zu sichern. Leiharbeitnehmer werden daher auch in Zukunft überdurchschnittlich häufig zu jenen Erwerbstätigen gehören, die ihr Einkommen mit Hartz IV-Leistungen aufstocken müssen.

 

Für die Leiharbeiter in den ostdeutschen Bundesländern ist die Situation regelrecht frustrierend. Viele von ihnen hangeln sich von Leiheinsatz zu Leiheinsatz und bleiben dabei noch unter der geringen Mindestentlohnung für eine reguläre Stelle, die zu erreichen ihnen nur selten gelingt (siehe 11.04.2014), wenn sie nicht sowieso schneller wieder arbeitslos sind als ihnen lieb sein kann (siehe 03.11.2014). Das Risiko, arbeitslos zu werden, ist in der Arbeitnehmerüberlassung fünf Mal so hoch wie im Schnitt aller anderen Branchen.

 

Lohnerhöhungen in den anderen Entgeltgruppen

 

Auch die Löhne in den Entgeltgruppen 2 bis 9 werden jeweils um 3,5 Prozent (West) bzw. 4,3 Prozent (Ost) angehoben. Ein westdeutscher Leiharbeiter kommt in der Entgeltgruppe 2 jetzt auf einen Bruttostundenlohn von 9,39 Euro, sein Kollege in den ostdeutschen Bundesländern muss sich mit mageren 8,35 Euro begnügen.

 

Für Leiharbeiter in den Branchen „Metall- und Elektroindustrie“, „Textil- und Bekleidungsindustrie“ sowie „Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie“ erhöhen sich zudem die dort von den Gewerkschaften (in Gestalt der DGB Tarifgemeinschaft) mit dem Bundesverband der Personaldienstleister (BAP) und dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ) ausgehandelten Branchenzuschläge.

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Quelle: iGZ-Pressemitteilung vom 30.03.2015

 

Weiterlesen:

 

- IG Metall: Leiharbeit-Entgelte ab April 2015 laut Tarifvereinbarung mit dem BAP

 

- IG Metall: Leiharbeit-Entgelte ab April 2015 laut Tarifvereinbarung mit dem iGZ

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Markus Krüsemann ist Soziologe und Mitarbeiter am Institut für Regionalforschung in Göttingen.

 

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