Niedriglohnbeschäftigung - Arm durch Arbeit

  (von Markus Krüsemann)

 

Der Niedriglohnsektor umfasst all jene Arbeitnehmer, die zu Niedriglöhnen arbeiten. Die Zuordnung erfolgt allein nach der Höhe des Lohnes (laut üblicher Definition ein Stundenentgelt, das geringer als zwei Drittel des mittleren Lohns ist).

Beim Niedriglohnsektor handelt es sich folglich nicht um einen Sektor im klassischen Sinne, dem bestimmte wirtschaftliche Aktivitäten zugeordnet sind.

 

Der Niedriglohnsektor ist in den vergangenen Jahren massiv angewachsen.  So ist die Zahl der Niedriglohnbeschäftigten  seit 1995 von 5,9 auf 8,4 Millionen im Jahr 2012 gestiegen. Dies entsricht einer Zunahme um rund 2,5 Millionen bzw. 42,1 Prozent. Im Jahr 2012 haben 24,3 Prozent aller abhängig Beschäftigten für einen Stundenlohn unterhalb der bundeseinheitlichen Niedriglohnschwelle von 9,30 Euro gearbeitet, allein 4 Millionen sogar für einen Bruttostundenlohn unter 7 Euro (Kalina/Weinkopf:2014).

 

Weil von solch geringen Löhnen allein kaum jemand seine Existenz bestreiten kann, wächst ebenfalls seit Jahren die Zahl der Aufstocker, also jener Personen, die ihr Einkommen mit Hartz IV-Leistungen (Arbeitslosengeld 2) aufstocken lassen müssen, darunter ein wachsender Anteil von Personen, die einer sozialversicherungspflichtigen Voll- oder Teilzeitbeschäftigung nachgehen.

Im Jahresdurchschnitt 2011 bis 2013 sind jeweils mehr als 1,3 Millionen Aufstocker gezählt worden. 2013 ist ihre Zahl allerdings nicht mehr gestiegen, sondern von 1,32 auf 1,31 Millionen minimal zurückgegangen.

 

Der Anfang 2015 geltende flächendeckende gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro wird an der Aufstockerproblematik nur wenig ändern, da er in vielen Fällen zu niedrig sein wird, um eine durch Erwerbseinkommen allein gesicherte Existenz zu führen. Nach Berechnungen von Bruckmeier/Wiemers (2014) würden von den derzeit insgesamt 1,3 Millionen Aufstockern  nur etwa 60.000 nicht mehr auf zusätzliche Hartz IV-Leistungen angewiesen sein.

 

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Kalina, T./ Weinkopf, C. (2014): Niedriglohnbeschäftigung 2012 und was ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro verändern könnte. IAQ-Report, Nr. 2/2014. ->

 

Bruckmeier, K./ Wiemers, J. (2014): Begrenzte Reichweite: Die meisten Aufstocker bleiben trotz Mindestlohn bedürftig. IAB-Kurzbericht 07/2014, Nürnberg. ->