ARCHIV - OKTOBER 2018


  • MINDESTLÖHNE

Mindestlohn steigt in zwei Stufen

 

Der gesetzliche Mindestlohn für Millionen Arbeitnehmer in Deutschland steigt ab dem kommenden Jahr in zwei Stufen. Zum 1. Januar 2019 erhöht er sich von derzeit 8,84 Euro auf 9,19 Euro pro Stunde und zum 1. Januar 2020 weiter auf 9,35 Euro.

 

Das sieht eine Verordnung von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) vor, der das Bundeskabinett am Mittwoch zugestimmt hat. Die Anhebung folgt einem Votum, das die zuständige Kommission aus Vertretern von Arbeitgebern, Gewerkschaften und Wissenschaft Ende Juni gefasst hatte.

 

Quelle: WirtschaftsWoche online vom 31.10.2018

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  • MINDESTLÖHNE

Scholz hält zwölf Euro Mindestlohn für "angemessen"

 

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) plädiert für einen deutlich höheren Mindestlohn. "Ich finde, dass 12 Euro Mindestlohn angemessen sind", schreibt Scholz in einem Gastbeitrag für die Bild-Zeitung zum Weltspartag.

 

Die deutschen Unternehmen sollten nicht am Lohn sparen, mahnt der Vizekanzler. (...) Die SPD nähert sich damit den Forderungen der Linken an, die einen Stundenlohn von mindestens zwölf Euro verlangt. Derzeit liegt der Mindestlohn bei 8,84 Euro.

 

Quelle: Süddeutsche.de vom 31.10.2018

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  • MINIJOBS

Minijobber zu schlecht bezahlt

 

Wer in einer Apotheke als Minijobber angestellt ist, kriegt häufig nicht das Gehalt, das ihm laut Tarifvertrag zusteht. Das hat die Tarifumfrage 2018 der Adexa gezeigt. Die Gewerkschaft hat dafür mehr als 3000 Angestellte zu ihrem Verdienst und ihren Wochenarbeitsstunden befragt.

 

Dabei kam heraus: 450-Euro-Kräfte in deutschen Apotheken bekommen bundesweit im Durchschnitt nur 90 Prozent ihres Tarifgehalts. In Nordrhein sind es sogar nur 87 Prozent. Der Grund dafür ist, dass die Minijobber meist zu viele Wochenstunden arbeiten.

 

Quelle: Pharmazeutische-Zeitung.de vom 30.10.2018

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  • CROWDWORK

Modelle gegen Ausbeutung der Crowdworker finden

 

Weltweit stehen über sieben Millionen Crowdworker im Wettbewerb um die besten Aufträge. Es ist bekannt, dass sie meist unter prekären Verhältnissen arbeiten. Deshalb wollen nicht nur Gewerkschaften ihre Situation verbessern.

 

"Daher sind Regulierungen, Gewerkschaften und Projekte wie unseres nötig", sagt Graham, der mit seinen Kollegen am Oxford Internet Institute das Pilotprojekt Fairwork Foundation betreut. Die Forscher bewerten die Plattformen ähnlich wie bei einem Fair-Trade-Gütesiegel.

 

Quelle: Der Standard online vom 29.10.2018

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  • GERINGVERDIENENDE

Grundrente: So sollen Geringverdiener ab 2019 profitieren

 

Sie steht im Koalitionsvertrag, doch im Rentenpaket, das ab 1. Januar 2019 gelten soll, ist sie nicht enthalten: die Grundrente für Geringverdiener. Doch was steckt dahinter und wird sie 2019 trotzdem kommen?

 

Bekannt ist bislang nur, dass die Abwicklung der "Grundrente" in den Plänen des BMAS durch die Rentenversicherung erfolgen soll. Und genau diese hat noch Einwände und fordert eine Finanzierung aus Steuermitteln. (...) "Aus Sicht der Rentenversicherung dürfen Fürsorge- und Versicherungsleistungen nicht vermischt werden."

 

Quelle: Deutsche Handwerks Zeitung online vom 29.10.2018

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  • MINIJOBS

Frauen in der Minijob-Falle

 

Frauen sind im Arbeitsleben strukturell benachteiligt, sagt Sozialwissenschaftlerin Meier-Gräwe: Sie seien überwiegend in "Berufen mit eingebautem Verarmungsrisiko" tätig. (...) Die Wirtschaftsexpertin kritisierte auch die "unsäglichen Minijobs."

 

Minijobs trügen auch kaum zur Alterssicherung bei. So hätte beispielsweise eine Frau, die ab dem 35. Lebensjahr kontinuierlich in 450-Euro-Jobs arbeite, bei ihrem Renteneintritt im Jahr 2048 einen Rentenanspruch von gerade einmal 163 Euro.

 

Quelle: Ärzte Zeitung online vom 27.10.2018

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  • LEIHARBEIT

Bremer Daimler-Leiharbeiter verlieren Job

 

Wäre es nach der Geschäftsleitung gegangen, dann hätten 560 Leiharbeiter ihre Beschäftigung im Bremer Mercedes-Werk verloren. (...) Laut der Gewerkschaft IG Metall haben sich beide Seiten auf 240 Stellen geeinigt.

 

Die Vereinbarung für die Leiharbeiter, die nicht von dem Abbau betroffen sind, gilt bis Ende dieses Jahres. (...) Derzeit gibt es im Bremer Mercedes-Werk in Sebaldsbrück eine Stammbelegschaft von etwa 12.500 Beschäftigten und etwas mehr als 800 Leiharbeiter.

 

Quelle: Weser Kurier online vom 26.10.2018

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  • GERINGVERDIENENDE

Mieten machen viele arm

 

Geringverdiener müssten inzwischen bis zu 40 Prozent ihrer Einkünfte für die Miete aufbringen, heißt es in der SoVD-Studie über die Wohnverhältnisse in Deutschland. Sie kommt zu denselben Ergebnissen wie Londoner und Berliner Wissenschaftler.

 

Seit Anfang der 1990er Jahre steigt die durchschnittliche Miete stärker als das durchschnittliche Einkommen. Da die Niedrigeinkommen prozentual am schwächsten wachsen oder sogar stagnieren, schlagen die Mieterhöhungen in diesen Haushalten am stärksten zu Buche.

 

Quelle: Schwäbische Post online vom 26.10.2018

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  • LEIHARBEIT

"DRK-Schwestern sin­d­ ­­nichts anderes als Leiharbeiterinnen"

 

Das Rote Kreuz entsendet Krankenschwestern an Kliniken. (...) Statt Arbeitsverträgen unterschreiben die Frauen eine Art Überlassungsvertrag zwischen der entsendenden Schwesternschaft und der jeweiligen Gesundheitseinrichtung.

 

Im Februar 2017 bestätigte der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Position der Gewerkschaften: DRK-Schwestern sind Arbeitnehmerinnen im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), befand das Gericht.

 

Quelle: Zeit online vom 25.10.2018

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  • LEIHARBEIT

Linke-Fraktion sieht illegale Leiharbeit bei Ryanair

 

Leiharbeitnehmer unter den Ryanair-Flugbegleitern in Deutschland werden nach Einschätzung der Linke-Bundestagsfraktion illegal beschäftigt. Den Verleihfirmen aus Irland fehle die vorgeschriebene Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung.

 

Allein 700 der rund 1000 in Deutschland tätigen Flugbegleiter haben nach Angaben Meisers Arbeitsverträge bei den beiden Unternehmen Crewlink Ireland Ltd. sowie Workforce International Contractors Ltd. mit Sitz in Dublin unterschrieben.

 

Quelle: Airliners.de vom 25.10.2018

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  • MINIJOBS

53 Stunden sollen verpflichtende Arbeitszeit werden

 

Der gesetzliche Mindestlohn steigt in Stufen an. Damit sinkt jedoch die Arbeitszeit von Minijobbern. Das Land NRW möchte, dass Minijobber in Deutschland künftig immer 53 Stunden im Monat arbeiten.

 

Konkret sieht der Entwurf vor, dass die starre Entgeltgrenze von 450 Euro bundesweit abgeschafft werden sollte. Stattdessen sollte die Grenze an den Mindestlohn gekoppelt werden und grundsätzlich das 53fache der gesetzlichen Lohnuntergrenze betragen.

 

Quelle: Deutsche Handwerks Zeitung online vom 25.10.2018

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  • TEILZEIT

Erwerbstätige Mütter mehr in Teilzeitjobs

 

Im Jahr 2017 waren 69 Prozent der erwerbstätigen Mütter und sechs Prozent der erwerbstätigen Väter mit minderjährigen Kindern in Deutschland in Teilzeit tätig.

 

Wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden mitteilte, lag der Anteil bei alleinerziehenden Müttern bei 58 Prozent. In einer Partnerschaft lebende Mütter waren wesentlich häufiger teilzeitbeschäftigt (71 Prozent).

 

Quelle: neues deutschland online vom 24.10.2018

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  • ERWERBSARMUT

Trotz Arbeit von Armut bedroht

 

Trotz zum Teil deutlicher Lohnsteigerungen kommen viele Beschäftigte in Deutschland mit ihrem Verdienst kaum über die Runden. Gerade Arbeitnehmer mit einer befristeten Stelle sind davon betroffen.

 

Zu den besonders armutsgefährdeten Arbeitnehmergruppen zählen darüber hinaus die Teilzeitbeschäftigten. Laut Eurostat waren im vergangenen Jahr 14 Prozent von ihnen betroffen. Damit hat sich dieser Anteil im Vergleich zum Jahr 2005 mehr als verdoppelt.

 

Quelle: Mannheimer Morgen online vom 24.10.2018

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  • BEFRISTUNG

Befristet Beschäftigte zunehmend von Armut bedroht

 

Trotz zum Teil deutlicher Lohnsteigerungen in den letzten Jahren kommen viele Beschäftigte in Deutschland mit ihrem Verdienst kaum über die Runden. Arbeitnehmer mit einer befristeten Stelle sind davon besonders betroffen.

 

So waren im vergangenen Jahr 18,3 Prozent dieser Beschäftigten von Armut bedroht. Im Jahr 2005 lag die Quote noch bei 8,6 Prozent. Das geht aus einer aktuellen Datenübersicht des Europäischen Statistikamts Eurostat hervor.

 

Quelle: Saarbrücker Zeitung online vom 23.10.2018

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  • NIEDRIGLÖHNE

Wo Niedriglöhne noch als Vorteil gelten

 

Die Gemeinde Reinsdorf bei Zwickau wirbt bei der Investorensuche mit geringen Löhnen. (...) Dumpinglöhne als Köder für Unternehmen? Gewerkschafter, aber auch Branchenvertreter, schlagen die Hände über dem Kopf zusammen.

 

Noch nicht einmal die Arbeitgeber wollen noch vom Niedriglohnland sprechen. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) hält entsprechende Werbung für nicht mehr zeitgemäß, sagt der Geschäftsführer der Zwickauer Regionalkammer, Torsten Spranger.

 

Quelle: FreiePresse.de vom 23.10.2018

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  • MINIJOBS

Verträge von Minijobbern anpassen

 

Zum 1. Januar 2019 steigt der gesetzliche Mindestlohn. Für einige Minijobber ist daher eine Vertragsanpassung notwendig, damit sie nicht über die 450-Euro-Grenze kommen.

 

Arbeitet ein Minijobber bislang monatlich 50 Stunden für 8,84 Euro Stundenlohn, kommt er auf insgesamt 442 Euro Einkommen. Bei 9,19 Euro wären es 459,50 Euro. In diesem Fall könnte die Arbeitszeit von 50 auf 48 Stunden reduziert werden. Dann würde der Beschäftigte 441,12 Euro verdienen.

 

Quelle: FR online vom 22.10.2018

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  • MINDESTLÖHNE

Oppermann hält zwölf Euro Mindestlohn für angemessen

 

Bundestagsvizepräsident Thomas Oppermann hat die SPD angesichts ihrer Krise aufgerufen, ihr linkes Profil zu schärfen und einen Mindestlohn von zwölf Euro pro Stunde gefordert.

 

Es gebe einen Niedriglohnsektor, "in dem die Menschen extrem hart arbeiten, aber mit dem Netto nicht zufrieden sein können". Derzeit liegt der Mindestlohn bei 8,84 Euro. Zudem forderte Oppermann gleiche Löhne in Ost und West.

 

Quelle: Zeit online vom 21.10.2018

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  • SOLO-SELBSTSTÄNDIGE

Entlastung für Krankenversicherte kommt 2019

 

Verbraucherschützer Vogel lobte die ebenfalls beschlossene Entlastung von Selbstständigen mit geringen Einkommen. Diese seien durch die Krankenkassenbeiträge bisher oft völlig überlastet.

 

Das betreffe vor allem Solo-Selbstständige wie Kioskbesitzer oder Taxiunternehmer. Laut Gesetz verringert sich der Mindestbeitrag für hauptberuflich Selbstständige von rund 360 Euro auf rund 156 Euro. Auch bisher vorgeschriebene Nachweise sollen wegfallen.

 

Quelle: Wiesbadener Kurier online vom 20.10.2018

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  • TEILZEIT

Das müssen Sie zum neuen Teilzeit-Gesetz wissen

 

In Deutschland gibt es etwa neun Millionen Beschäftigte mit sozialversicherungspflichtigen Teilzeitstellen. Etwa 80 Prozent sind Frauen. Oft reduzieren sie nach der Geburt eines Kindes oder zur Pflege von Angehörigen die Arbeitszeit.

 

Der Rechtsanspruch, die Wochenarbeitszeit zu reduzieren, besteht bereits seit 2001. Doch ein Recht auf Rückkehr auf eine Vollzeitstelle wurde damals nicht beschlossen. So bleibt Teilzeitkräften in der Praxis häufig die Rückkehr auf eine Vollzeitstelle verwehrt.

 

Quelle: Augsburger Allgemeine online vom 19.10.2018

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  • MINDESTLÖHNE

Hier können Sie sich mit Mindestlohn keine Wohnung mehr leisten

 

Wer für den Mindestlohn arbeitet, hat nach Angaben der Bundesregierung 368 Euro im Monat für seine Miete zur Verfügung. Selbst mit bescheidenen Ansprüchen reicht das nicht einmal in der Nähe der meisten deutschen Großstädte.

 

Deutschland besitzt 402 Landkreise und kreisfreie Städte. In 254 davon könnte sich ein Mindestlohn-Arbeiter eine durchschnittliche 40-Quadratmeter-Wohnung leisten, in 148 nicht.

 

Quelle: Focus online vom 18.10.2018

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  • TEILZEIT

Wer Teilzeit arbeitet, darf künftig aufstocken

 

Der Bundestag hat das Gesetz zur sogenannten Brückenteilzeit beschlossen (...). Das Recht auf Brückenteilzeit gilt für Betriebe mit mehr als 45 Arbeitnehmern. Beschäftigte bekommen Anspruch auf eine befristete Teilzeitphase, die zwischen einem und fünf Jahren dauern kann.

 

Kritiker monieren, dass das Gesetz (...) im Laufe der Verhandlungen zu sehr "entschärft" wurde. (...) Von den insgesamt rund 37 Millionen Arbeitnehmern in Deutschland arbeiten knapp 15 Millionen in Betrieben bis 45 Beschäftigte. Für sie gilt der Anspruch auf Brückenteilzeit also nicht.

 

Quelle: Spiegel online vom 18.10.2018

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  • TEILZEIT

Arbeitgeber laufen Sturm gegen Brückenteilzeit

 

Der Bundestag soll am Donnerstag über die Brückenteilzeit entscheiden. Laut GroKo-Gesetzentwurf können Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als 45 Beschäftigten, wenn sie bereits mehr als sechs Monate dort beschäftigt sind, eine vorübergehende Reduzierung ihrer Arbeitszeit verlangen.

 

Die Pläne waren bereits im Koalitionsvertrag von Union und SPD sehr detailliert vereinbart worden – gegen heftigen Widerstand der Arbeitgeber.

 

Quelle: Neue Presse online vom 18.10.2018

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  • PREKARISIERUNG

Bittere Armut und unmenschliche Minijobs

 

(...) im sogenannten Schattenbericht der Nationalen Armutskonferenz (...) wird aufgezeigt, dass sich nicht nur Arbeitslose, sondern auch eine stetig wachsende Zahl von Menschen, die einem Erwerb nachgehen, (...) mit bitteren Phänomenen der Armut herumschlagen müssen.

 

Im Schattenbericht werden härtere Töne angeschlagen: "Kein Geld, miese Jobs, Schulden, Wohnungsnot, Dreck und schlechtes Essen betreffen ein Fünftel der Menschen. Seit Jahren wird das oberste Zehntel reicher und das unterste Fünftel ärmer."

 

Quelle: Heise.de vom 17.10.2018

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  • ERWERBSARMUT

Enormer Handlungsbedarf bei Erwerbsarmut

 

In Deutschland leben immer mehr Menschen trotz Arbeit in Armut. Das ist die zentrale Botschaft eines von der Nationalen Armutskonferenz in Berlin vorgestellten Berichts. (...) Das Problem der sogenannten „working poor“ habe sich in den vergangenen zehn Jahren verdoppelt, heißt es.

 

Armut sei für beinahe zehn Prozent aller Menschen in Beschäftigung „bittere Realität“, obwohl Wirtschaft und Arbeitsmarkt einen Boom erlebten. Die Bundesregierung müsse sich daher „für gute Arbeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung“ einsetzen.

 

Quelle: Deutschlandfunk.de vom 17.10.2018

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  • ERWERBSARMUT

131.000 Sachsen trotz Arbeit von Armut bedroht

 

Rund 131.000 Sachsen sind trotz eines Jobs statistisch gesehen von Armut gefährdet. Denn sie verfügten im Jahr 2017 nur über 60 Prozent des mittleren Einkommens oder weniger.

 

Bei insgesamt 2,05 Millionen Arbeitnehmern waren das 6,4 Prozent. Schon 2011 hatte es diese Größenordnung von knapp 131.000 Betroffenen gegeben. Nach Schwankungen pendelte sich das ab 2015 wieder auf diesem Niveau ein.

 

Quelle: Dresdner Neueste Nachrichten online vom 17.10.2018

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  • MINDESTLÖHNE

Mindestlohn führt vor allem zur Arbeitsverdichtung

 

Laut dem Statistischen Bundesamt stieg der Stundenlohn bei Beschäftigungsverhältnissen im Mindestlohnbereich von 2014 bis 2016 um rund 14 Prozent, der Monatslohn lediglich um vier Prozent. Die größten Auswirkungen hatte der Mindestlohn somit auf die Arbeitszeit.

 

Firmenbefragungen und qualitative Studien zeigen, dass die Betriebe vor allem mit einer Anpassung der Arbeitszeit und mit Arbeitsverdichtung auf den Mindestlohn reagieren.

 

Quelle: Stuttgarter-Nachrichten.de vom 16.10.2018

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  • SOLO-SELBSTSTÄNDIGE

Versicherungspflicht für Selbstständige

 

Eine Versicherungspflicht für Selbstständige in der Kranken- und Rentenversicherung wird von einer Mehrheit von Sachverständigen begrüßt, auch wenn Details zu der Ausgestaltung einer solchen Pflicht derzeit noch nicht ausdiskutiert sind.

 

Zur Debatte stand ein Antrag (19/1034) der Fraktion Die Linke für eine bessere soziale Absicherung von Solo-Selbstständigen. Eher skeptisch bewerteten die geladenen Experten dagegen den Vorschlag nach Mindesthonoraren für Selbstständige.

 

Quelle: Compliancemagazin.de vom 16.10.2018

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  • TEILZEIT

Skeptische Reaktionen auf Brückenteilzeit

 

Der Gesetzentwurf (19/3452) der Bundesregierung zur Einführung einer Brückenteilzeit ist bei den zu einer Anhörung geladenen Sachverständigen überwiegend auf Skepsis gestoßen.

 

Während Arbeitgebervertreter den Regierungsplan als überflüssigen Eingriff in die unternehmerische Freiheit werteten, kritisierten Arbeitnehmervertreter vor allem die im Entwurf enthaltene Festlegung auf bestimmte Betriebsgrößen.

 

Quelle: Bundestag.de vom 15.10.2018

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  • BEFRISTUNG

Uni Kassel: Mitarbeiter klagen über zu viele befristete Stellen

 

Zu viele befristete Verträge mit zu wenigen Stunden und zum Teil nur für wenige Monate: Dies ist die Kritik des Personalrates an der Personalpolitik der Hochschulleitung.

 

„Es gibt gute Gründe für Befristungen im wissenschaftlichen Bereich. Zum Beispiel, wenn es um begrenzte Forschungsaufträge geht“, sagt Elisabeth Beltz vom Personalrat. An der Uni Kassel würden aber auch häufig Daueraufgaben in der Lehre oder Verwaltungstätigkeiten durch befristet Angestellte erledigt.

 

Quelle: HNA.de vom 15.10.2018

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  • MINIJOBS

Mamas Comeback

 

Wie bekomme ich Job und Familie unter einen Hut? Reicht die Qualifikation? Solche Bedenken bremsen aus. Viele Frauen verwerfen das Projekt „Jobrückkehr“ oder landen im Minijob. Um das zu verhindern, brauchen sie einen guten Plan für den erfolgreichen Wiedereinstieg.

 

Einer Frau, die zurück in die Arbeitswelt möchte, bringt der Minijob nicht viel. Die Studie „Frauen in Minijobs“ des Bundesfamilienministeriums ergab, dass er wie „Sekundenkleber“ wirke. Nur wenige Frauen (...) machten den Schritt in einen normalen Job.

 

Quelle: Schwaebische.de vom 14.10.2018

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  • NIEDRIGLÖHNE

Niedriglöhner in der Luft

 

Bei maximalen realistischen Flugstunden kann ein Gehalt von bis zu 1.700 Euro erreicht werden. Für die vielen Leiharbeiter/innen, die Ryanair beschäftigt, sieht es sogar noch viel dramatischer aus. Die billigen Flugtickets, die Ryanair anbietet, gehen damit voll zu Lasten der Beschäftigten.

 

Nach unserer Beobachtung tut das Unternehmen alles, damit es bei solchen Niedriglöhnen bleibt. Es hält sich nicht an die Spielregeln des deutschen Rechts.

 

Quelle: junge Welt online vom 13.10.2018

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  • GERINGVERDIENENDE

Mehr Geld für Kinder in Geringverdiener-Familien

 

Familien mit geringem Einkommen sollen künftig stärker unterstützt werden: Familienministerin Franziska Giffey und Sozialminister Hubertus Heil (beide SPD) verständigten sich auf ein "Familienstärkungsgesetz". Es soll noch in diesem Jahr vom Kabinett beschlossen werden.

 

Danach soll der Kinderzuschlag für Geringverdiener-Familien, die ansonsten Anspruch auf Hartz IV hätten, voraussichtlich ab 1. Juli 2019 von 170 auf bis zu 183 Euro pro Kind steigen (...). Zudem wird der Unterhaltskostenvorschuss für Alleinerziehende (...) nicht mehr voll angerechnet werden.

 

Quelle: Berliner Zeitung online vom 13.10.2018

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  • MINIJOBS

Eine Milliarde Euro für Mini-Jobber in der Gastronomie

 

Mini-Jobber im Gastgewerbe haben im vergangenen Jahr allein knapp eine Milliarde Euro als aufstockende, staatliche Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten. Das geht aus Daten der Bundesagentur für Arbeit (BA) hervor.

 

An die geringfügig Beschäftigten im Gastgewerbe ging damit etwa ein Viertel der insgesamt 4,2 Milliarden Euro, mit denen der Staat Mini-Jobber bezuschusst hat.

 

Quelle: RP online vom 12.10.2018

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  • PREKARISIERUNG

DGB warnt: Mehr prekäre Beschäftigung

 

Der DGB hat trotz sinkender Arbeitslosenzahlen in Niedersachsen vor zunehmender prekärer Beschäftigung mit Niedriglöhnen und befristeten Jobs gewarnt.

 

Zwar profitierten viele Beschäftigte mit steigenden Reallöhnen vom gegenwärtigen Aufschwung, gleichzeitig aber erreichten auch Leih- und Teilzeitarbeit, Minijobs sowie die Zahl befristeter Arbeitsverträge Rekordstände. (...) Dazu komme der Niedriglohnsektor, von dem fast jeder vierte Beschäftigte betroffen sei.

 

Quelle: Nordwest Zeitung online vom 12.10.2018

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  • BEFRISTUNG

Lehrerverband begrüßt Ende von befristeten Verträgen

 

Seit Jahren fordern Lehrerverbände die Abschaffung von befristeten Lehrerverträgen. Noch im Juli hatte die CSU-Mehrheit entsprechende Anträge abgeblockt. In der BR Wahlarena hat Ministerpräsident Söder nun angekündigt, den Forderungen nachzukommen.

 

Der Freistaat wolle voraussichtlich zum Schuljahr 2019/20 eine Sondermaßnahme auf den Weg bringen, hieß es. Die Finanzierungsfrage und einige Details blieben allerdings offen. Gestern Abend versprach nun Söder in der BR-Wahlarena das Thema anzugehen.

 

Quelle: BR.de vom 11.10.2018

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  • LEIHARBEIT

Leiharbeit: Aktuelle Zahlen von der Bundesregierung

 

Was hat das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) gebracht, das im April 2017 in Kraft getreten ist? (...) Einige Abgeordnete und die Fraktion Die Linke haben eine kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt, um die Wirkung des AÜG zu überprüfen.

 

Dass es dafür noch zu früh sei, betont die Bundesregierung in ihren Antworten. Da das Gesetz erst seit April 2017 gilt und die Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten demnach erst im Oktober 2018 das erste Mal erreicht wird, könne der Effekt des AÜG noch nicht bewertet werden.

 

Quelle: Arbeitsschutz-Portal.de vom 11.10.2018

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  • MINIJOBS

Dehoga: Mehr Geld für Minijobs

 

Bei der Einführung des Mindestlohn-Gesetzes 2015 bedeuteten 450 Euro umgerechnet auf den damaligen Mindestlohn von 8,50 Euro noch eine Arbeitszeit von maximal 53 Stunden im Monat. Steigt der Mindestlohn 2019 auf 9,19 Euro, dürfen nur noch 49 Stunden gearbeitet werden.

 

Der Hotel- und Gaststättenverband begrüßt deshalb die Bundesratsinitiative des Landes NRW, eine Dynamisierung der Einkommensgrenze für Minijobs (...) herbeizuführen. (...) Der Dehoga schlägt (...) eine automatische Kopplung an die Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns vor.

 

Quelle: RP online vom 10.10.2018

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  • PREKARISIERUNG

Die Schattenseiten des deutschen „Jobwunders“

 

Auf den ersten Blick geht es Deutschland gut. Die Wirtschaft brummt, die Arbeitslosigkeit sinkt. Noch nie seit der Wiedervereinigung waren so viele Menschen erwerbstätig wie heute, nämlich 44,3 Millionen.

 

Doch diese positiven Meldungen täuschen darüber hinweg, dass zu viele Arbeitnehmer nicht vom wirtschaftlichen Aufschwung profitieren und unter immer schlechteren Konditionen arbeiten müssen. Auch dadurch nimmt seit Jahren die soziale Spaltung unserer Gesellschaft zu.

 

Quelle: Handelsblatt online vom 09.10.2018

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  • LEIHARBEIT

Immer mehr Flüchtlinge in Zeitarbeit

 

Die Zahl der Leiharbeiter steigt, vor allem durch Flüchtlinge: Denn hier haben sie eine Chance, auch ohne perfekte Deutschkenntnisse einen Job zu ergattern. Gewerkschafter befürchten, dass die Betroffenen für immer in Niedriglohnjobs feststecken.

 

Felix Hoffmann vom Deutschen Gewerkschaftsbund in Hamburg ist skeptisch: "(...) Leiharbeit ist aus unserer Sicht nicht die nachhaltige und die beste Möglichkeit, um Geflüchtete in den Arbeitsmarkt zu integrieren.“

 

Quelle: Deutschlandfunkkultur.de vom 09.10.2018

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  • SOLO-SELBSTSTÄNDIGE

Freiberuflich und prekär

 

Sie heißt nicht mehr so, doch faktisch gibt es sie weiter millionenfach: die »Ich-AG«. Den Euphemismus für prekäre Soloselbstständigkeit hat einst der ehemalige VW-Personalchef Peter Hartz geprägt, 2002/2003 Chefberater der damaligen Bundesregierung.

 

Heute ist die Lage vieler Menschen, die ohne »Arbeitgeber« ihren Lebensunterhalt beispielsweise als Lektorin oder Handwerker, als Clickworker oder Pflegedienstleisterin bestreiten, nicht besser als vor 15 Jahren.

 

Quelle: neues deutschland online vom 09.10.2018

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  • CROWDWORK

Crowdworking – ausgelagert und rund um die Uhr verfügbar

 

Sie sind überall und jederzeit verfügbar. (...) Ihr Arbeitsplatz aber ist der heimische Computer. Die Arbeit ist geprägt von Unabhängigkeit, Abwechslung und Kreativität, dafür aber auch ohne finanzielle und soziale Absicherung (...).

 

Die Rede ist von „Crowdworkern“, Menschen, die ihre Dienstleistungen wie Texterstellung, Programmierung, Design und vieles mehr über das Internet anbieten. Bisher ist Crowdworking nur eine kleine Nische (...) mit Potenzial, den Arbeitsmarkt grundlegend umzukrempeln.

 

Quelle: DIA-Vorsorge.de vom 08.10.2018

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  • LEIHARBEIT

Arbeitgeber: Zeitarbeit kein Ersatz für feste Jobs

 

Der Arbeitgeberverband Südwestmetall kritisiert, dass die Gewerkschaft IG Metall den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen im Südwesten anprangert. Die Zeitarbeitsquote in der Metall- und Elektroindustrie liege bundesweit seit Jahren unter 5 Prozent, sagte Verbandschef Peer-Michael Dick.

 

"Auch in der baden-württembergischen Metall- und Elektroindustrie hat die Zeitarbeit keine Stammbeschäftigung ersetzt, sondern ist allenfalls parallel zum allgemeinen Beschäftigungsaufbau mitgewachsen."

 

Quelle: Süddeutsche.de vom 08.10.2018

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  • LEIHARBEIT

Leiharbeit und Werkverträge verdrängen reguläre Arbeit

 

Trotz Wirtschaftsboom und Arbeitskräftemangel gliedern Industriebetriebe immer mehr Arbeit über Leiharbeit und Fremdvergaben aus. (...) Das zeigt eine bundesweite Befragung der IG Metall unter Betriebsräten in rund 4.000 Betrieben.

 

27,5 Prozent der befragten Betriebsräte sagen, dass Leiharbeit und Fremdvergabe in den vergangenen drei Jahren in ihrem Betrieb dauerhafte Stammarbeitsplätze verdrängt haben. „Betroffen von Ausgliederungen sind mittlerweile alle Bereiche in den Industriebetrieben (...)".

 

Quelle: Neue Nordhäuser Zeitung online vom 07.10.2018

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  • NIEDRIGLÖHNE

Gewerkschaft fordert mehr Geld für Bäcker und Verkäuferinnen

 

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) verlangt für die Beschäftigten in Berliner und Brandenburger Bäckereien "ein kräftiges Lohn-Plus".

 

Die untersten Lohnstufen lägen derzeit kaum höher als der Mindestlohn: bei Verkäuferinnen 9,10 pro Stunde, bei Bäckergesellen 10,38 Euro.

 

Quelle: Süddeutsche.de vom 06.10.2018

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  • MULTIJOBBER

"Job Patchwork": Wenn der Hauptberuf zum Leben nicht reicht

 

Immer mehr Menschen in Deutschland haben mehr als einen Job: Ein Trend, der das Lebensgefühl von inzwischen 3,3 Millionen Menschen bestimmt. Manche beurteilen dies als Horizonterweiterung, andere als Stress.

 

Fest steht: Diejenigen, die heute mehr als einen Job haben, verdienen im Hauptjob weniger als Menschen mit nur einem Job. Und zwar im Schnitt 570 Euro. Das zeigt eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB).

 

Quelle: Nordbayern.de vom 05.10.2018

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  • LEIHARBEIT

IG Metall fordert schärfere Regulierung von Zeitarbeit und Werkverträgen

 

Seit April 2017 gelten neue Regeln für die Branche. Zeitarbeiter müssen nach neun Monaten im Einsatzbetrieb das Gleiche verdienen wie das Stammpersonal (Equal Pay). Die Einsatzdauer in einem Entleihbetrieb ist auf 18 Monate begrenzt.

 

Für die IG Metall ist dagegen schon klar, dass das Gesetz zu kurz greift. Denn in den von ihr vertretenen Branchen Metall- und Elektroindustrie, Holz und Kunststoff sowie Textil setzen weiter 80 Prozent der Betriebe Leiharbeiter oder (...) industrienahe Dienstleister ein.

 

Quelle: Handelsblatt online vom 04.10.2018

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  • LEIHARBEIT

Pflegekräfte auf Pump

 

Keine Nachtschichten mehr, kein Einspringen am Wochenende, beste Bezahlung - mit paradiesischen Arbeitsbedingungen werben Leiharbeitsfirmen um Altenpflegekräfte. Die profitieren dabei vom Fachkräftemangel.

 

Bundesweit ist der Anteil an Zeitarbeitskräften in der Altenpflege in den letzten drei Jahren um mehr als 40 Prozent gestiegen, in Berlin hat er sich im gleichen Zeitraum sogar verdoppelt.

 

Quelle: RBB24.de vom 04.10.2018

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  • ATYPISCHE BESCHÄFTIGUNG

Seit der Wiedervereinigung deutlich mehr Befristungen und Mini-Jobs

 

Seit der Wiedervereinigung hat sich der Arbeitsmarkt im gesamten Deutschland stark verändert: Während die Zahl der Normalarbeitsverhältnisse von 1991 bis 2017 um 4,4 Prozent abnahm, stieg die Zahl sogenannter atypischer Beschäftigungsverhältnisse.

 

Die Zahl atypischer Beschäftigungsverhältnisse nahm im Osten um 19,6 Prozent zu, vor allem wegen eines drastischen Zuwachses bei Mini-Jobs, deren Zahl sich mehr als versechsfachte.

 

Quelle: Welt online vom 03.10.2018

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  • MINDESTLÖHNE

Amazon denkt nicht an Mindestlohn-Erhöhung in Deutschland

 

Der Internetriese Amazon erhöht die Löhne für Hunderttausende Arbeiter in den USA auf mindestens 15 Dollar. Auch in Großbritannien zahlt der Konzern mehr Geld. Doch in Deutschland hält sich das Unternehmen mit Zusagen zurück.

 

Ob und wann ein verbesserter Mindestlohn auch für Deutschland als einem der wichtigsten Märkte für den Online-Versender in Kraft treten könnte, bleibt einstweilen offen.

 

Quelle: Welt online vom 03.10.2018

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  • TEILZEIT

614 900 Teilzeitbeschäftigte in Rheinland-Pfalz

 

Von den rund 2,05 Millionen Erwerbstätigen in Rheinland-Pfalz haben im vergangenen Jahr 614.900 eine Teilzeitbeschäftigung ausgeübt. (...) Von den erwerbstätigen Frauen übten mehr als die Hälfte ihren Beruf in Teilzeit aus.

 

Die Befragten nannten als einen der Hauptgründe für die Teilzeitbeschäftigung den Behördenangaben zufolge die Betreuung von Kindern. Fast die Hälfte der Teilzeitbeschäftigten arbeiten im Alter zwischen 35 und 55 (...).

 

Quelle: RTL.de vom 02.10.2018

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  • MINIJOBS

CSU fordert mehr Geld für Mini-Jobs

 

Der CSU-Wirtschaftsflügel fordert die Anhebung der Verdienstobergrenze für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse auf 500 Euro (...): "Die Obergrenze von 450 Euro ist seit mehr als fünf Jahren nicht mehr angepasst worden (...)."

 

Nach einem Beschluss des Landesvorstands der Mittelstandsunion soll zudem die Höhe der Obergrenze künftig entsprechend der Erhöhungen beim Mindestlohn angepasst werden.

 

Quelle: Süddeutsche.de vom 01.10.2018

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  • ATYPISCHE BESCHÄFTIGUNG

Gewerkschaften haben nicht alle im Blick

 

Demnach sind fast 40 Prozent aller abhängig Beschäftigten in einer atypischen Beschäftigungsform. (...) Oft beschrieben werden die Folgen, die eng mit Prekariat und Armut verknüpft sind.

 

Der Arbeits- und Sozialwissenschaftler Berndt Keller (...) hat nun aber die Einflussmöglichkeiten der Arbeitnehmervertreter untersucht – und kommt zu dem Resultat, „dass die Interessen der atypisch Beschäftigten bis heute nur unzureichend vertreten sind“.

 

Quelle: Stuttgarter-Zeitung.de vom 01.10.2018

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  • LEIHARBEIT

1150 Leiharbeiter in der Pflege in Rheinland-Pfalz

 

Die Zahl der Leiharbeiter in der Pflege in Rheinland-Pfalz ist deutlich gestiegen. Im vergangenen Jahr waren 1150 Menschen in der Pflege als Leiharbeitnehmer beschäftigt, 816 davon in Krankenpflege, Rettungsdiensten und Geburtshilfe sowie 334 in der Altenpflege.

 

Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) sieht Zeitarbeit als Beitrag zur Bekämpfung des Fachkräftemangels. Sie fordert aber, dass sie nicht zum Ersatz für reguläre Beschäftigung wird und die Lohndifferenz zur Festanstellung nicht zu groß wird.

 

Quelle: Volksfreund.de vom 01.10.2018