Nach allgemeiner Auffassung wird dann von einem Niedriglohn gesprochen, wenn ein in Vollzeit beschäftigter Arbeitnehmer mit ihm seine Existenz nicht sichern kann. Um diese Einkommenssituation besser erfassen und messen zu können, wird in Berechnungen und Statistiken zu Niedriglöhnen eine bei internationalen Organisationen wie der ILO und der OECD gebräuchliche Definition verwendet. Danach bezeichnet der Niedriglohn ein Stundenentgelt, das geringer ist als zwei Drittel des Medianlohns. Das ist der rechnerisch ermittelte mittlere Lohn, bei dem es genau so viele ArbeitnehmerInnen mit einem höheren wie mit einem niedrigeren Einkommen gibt. 

 

Beschäftigungsverhältnisse, in denen nur noch Niedriglöhne gezahlt werden, haben sich in den vergangenen zwei Jahrzehnten immer weiter ausgebreitet. Weil Niedriglohnbeschäftigung sich dadurch zu einem verfestigten Segment im Arbeitsmarkt entwickelt hat, spricht man auch von einem regelrechten Niedriglohnsektor.

 

Mit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns im Januar 2015 ist das Thema Niedriglöhne in der Öffentlichkeit etwas in den Hintergrund getreten, obwohl Mindeststundenlöhne von zunächst 8,50, seit Januar 2020 dann 9,35 Euro, nur für Verschiebungen innerhalb des Niedriglohnsektors sorgen können, denn der Mindestlohn ist und bleibt selbst ein Niedriglohn. Im Jahr 2018 lag der Umfang der Niedriglohnbeschäftigung bei 21,8 Prozent. Bis zuletzt war daher weiterhin mehr als jeder fünfte abhängig Beschäftigte Geringverdiener.

 

 Anteil der Niedriglohnbeschäftigten an allen abhäng. Erwerbstätigen (in Prozent)

Entwicklung des Niedriglohnsektors

 

[zuletzt aktualisiert: Mai 2020]

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