Agrarbranche zahlt zwei Monate lang mindestens 9,10 Euro

Kurioses gibt es in Sachen Branchenmindestlohn von der Agrarbranche zu vermelden. Für die nächsten zwei Monate wird die Lohnuntergrenze auf 9,10 Euro angehoben. Ab 2018 gilt dann nur noch der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von 8,84 Euro. Immerhin ist dann aber Schluss mit den Ausnahmeregelungen. => Weiterlesen