Bei einem Werkvertrag handelt es sich um eine vertragliche Vereinbarung, in der sich ein/e Auftragsnehmer/in zur Herstellung eines individuellen Werks verpflichtet, für das ein/e Auftraggeber/in eine Vergütung, den sog. Werklohn zahlt. Im Gegensatz zu Dienst- oder Arbeitsverträgen schuldet ein Werkvertragsnehmer dem Auftraggeber also keine (Arbeits-)Tätigkeit, sondern ein bestimmtes Arbeitsergebnis bzw. den Erfolg einer Leistung.

 

Während es einerseits Werkverträge zwischen einem Auftraggeber und einem solo-selbstständigen Vertragsnehmer gibt, dominieren andererseits in der Arbeitswelt sog. Werkverträge per Fremdvergabe. In der Praxis sieht das dann so aus, dass Fremdfirmen (Subunternehmen) von Unternehmen beauftragt werden, bestimmte Aufgaben und Dienste für sie zu übernehmen. Bei den sogenannten On-Site-Werkverträgen arbeiten die zur Durchführung benötigten Werkvertragsbeschäftigten der Subunternehmen direkt bei dem auftraggebenden Unternehmen, doch nicht zu den dort für die Stammbelegschaften geltenden Löhnen und Arbeitsbedingungen, sondern zu deutlich schlechteren Konditionen.

 

Immer mehr Unternehmen sind in letzter Zeit dazu übergegangen, Werkverträge nicht mehr nur als Flexibilitätsreserve, sondern ganz gezielt zur Kostensenkung nutzen, weshalb sowohl die Zahl der Personen kräftig gestiegen ist, die als freie Mitarbeiter über Werk- und Dienstverträge beschäftigt werden, als auch die Zahl der Werkverträge per Fremdvergabe. Hier arbeiten die von Dienstleistungsunternehmen abgestellten Kräfte oft Seite an Seite mit der Stammbelegschaft. Sie führen nicht selten die gleiche Tätigkeit aus wie die Beschäftigten des Auftraggebers, als Mitarbeiter zweiter Klasse stehen sie sich aber bei der Bezahlung schlechter und bleiben in punkto Mitbestimmung und bei allen Aspekten betrieblicher Interessenvertretung außen vor.

 

Ende 2015 hatten rund 26.000 Betriebe und Verwaltungen solche auch On-Site-Werkverträge genannten Vereinbarungen mit anderen Firmen geschlossen. Davon waren schätzungsweise 212.000 Beschäftigte betroffen. Welchen Umfang Werkvertragsarbeit insgesamt erreicht hat, darüber liegen nur wenige Zahlen vor, denn es gibt keine amtlichen Statistiken darüber, wie viele Beschäftigte in Deutschland unter Werkvertragsbedingungen arbeiten. Schätzungen zufolge waren im Jahr 2011 deutschlandweit mehr als 600.000 Menschen über Werk- oder Dienstverträge beschäftigt. Damit hätte sich ihre Zahl seit 2002 fast verdoppelt.

 

[zuletzt aktualisiert: Januar 2017]

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