Minijobs geringfügige Beschäftigung

 

MINIJOBS:

 

11/01/2016:

Minijobs auch im zweiten Quartal 2015 weiter rückläufig

(von Markus Krüsemann)

 

 

Nach Einführung des flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns im Januar 2015 hatte es bei den Minijobs in den ersten drei Monaten des Jahres erkennbare, jedoch keinesfalls drastische Rückgänge gegeben (siehe 12.10.2015). Diese rückläufige Entwicklung hat sich auf ähnlichem Niveau auch im zweiten Quartal 2015 fortgesetzt.

 

Nach den heute von der Bundesagentur für Arbeit (BA) vorgelegten Quartalszahlen (Stichtag 30.06.2015) sind zum Ende des zweiten Quartals 2015 gut 7,38 Millionen Personen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung (GeB) nachgegangen. Das sind etwa 130.000 weniger als im Vorjahresquartal, was einem Minus von 1,7 Prozent entspricht.

 

Entwicklung der Minijobs Juni 2011 bis Juni 2015

Minijobentwicklung
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit: Beschäftigungsstatistik, geringfügig Beschäftigte.

 

Die Rückgänge fanden allerdings allein im Segment der ausschließlich in einem Minijob arbeitenden Beschäftigten (GeB ausschl.) statt. Ihre Zahl sank von 5,09 Millionen im Juni 2014 auf zuletzt 4,90 Millionen, ein Minus von 3,6 Prozent. Nach dem Minus von 3,2 Prozent Ende des ersten Quartals hat sich der Abwärtstrend damit noch beschleunigt.

 

Ganz anders die Situation bei den Personen, die einen Minijob als zusätzlichen Nebenjob angenommen haben (GeB zusätzl.). Wie schon in den vorausgegangenen Quartalen (siehe 10.07.2015 und 12.10.2015) ist die Zahl der als Zweitjob ausgeübten Minijobs im Vergleich zum Vorjahresmonat weiter gestiegen, und zwar um 2,3 Prozent von 2,42 auf fast 2,48 Millionen. Damit hat sich der bereits länger anhaltende Trend zum Zweitjob ungeachtet der neuen Lohnuntergrenze weiter fortgesetzt.

 

Ausschließlich und im Nebenjob geringfügig Beschäftigte

Ausschließlich und im Nebenjob geringfügig Beschäftigte
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit: Beschäftigungsstatistik, geringfügig Beschäftigte.

 

Wie der Bericht der BA weiter zeigt, ist die Zahl der Minijobs erneut nicht in allen Wirtschaftszweigen zurückgegangen. In der „Arbeitnehmerüberlassung“ gab es ein Plus von 4,8 Prozent. Im Bereich „sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen" wuchs die Zahl der Minijobber um 1,5 Prozent. Den mit einem Minus von 12 Prozent größten Rückgang verzeichnete dagegen der Bereich „Information und Kommunikation“. Im „Verarbeitenden Gewerbe“ wie auch im Bereich „Handel, Instandhaltung, Reparatur von Kfz“ lag das Minus jeweils bei 4,4 Prozent.

 

Minijobs verlieren nicht durchgängig an Attraktivität

 

Im „Gastgewerbe“, einer ausgesprochenen Niedriglohnbranche, die 12,5 Prozent aller Minijobbenden beschäftigt, schrumpfte die Zahl der ausschließlich geringfügig Beschäftigten zwar um 2,1 Prozent. Gleichzeitig wurden aber deutlich mehr Personen (+7,4 %) eingestellt, die den Minijob als Nebenjob ausüben. Daraus resultierte Ende Juni 2015 wieder ein leichtes Plus von 1,0 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat. Hier zeigt sich exemplarisch, dass einige Branchen auch weiterhin am Minijob festhalten, obwohl die Verdiensthöchstgrenze dank des Mindestlohns bereits nach 53 Monatsstunden erreicht wird. Vermutlich wird dieser "Nachteil" immer noch durch die Flexibilitätsvorteile mehr als ausgeglichen. Aufgrund der steigenden Nachfrage nach Nebenjobs dürften genügend Personen zu finden sein, die sich auch nur stundenweise und womöglich auf Abruf etwas nebenher verdienen wollen bzw. müssen.

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Quelle:

Statistik der Bundesagentur für Arbeit (2016): Beschäftigungsstatistik, Länderreport - Deutschland, Nürnberg, Januar 2016.

 

Weiterlesen:

 

- Schmidt, T./ Voss, D. (2014): Minijobs: Zweitjob, um über die Runden zu kommen. Böckler Impuls 08/2014.

 

- Bosch, G. (2014): Nebenjob - Von Steuerzahlern subventioniert. Kommentar in: Wirtschaftsdienst, 94. Jg., Nr. 4, S. 236.

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Markus Krüsemann ist Soziologe und Mitarbeiter am Institut für Regionalforschung in Göttingen.

 

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