Mindestlohn Branchenmindestlohn

 

MINDESTLÖHNE:

 

01/08/2016:

Im Elektrohandwerk steigen die Mindestlöhne

(von Markus Krüsemann)

 

Die seit Anfang 2016 bereits ausstehende Anhebung der Branchenmindestlöhne im Elektrohandwerk ist endlich vom Tisch. Ab heute gilt im Westen ein um 2,5 Prozent, im Osten ein um 5,4 Prozent höherer Mindestlohn. Auf eine bundeseinheitliche Lohnuntergrenze konnten sich die Tarifvertragsparteien aber erst für 2018 verständigen.

 

Vom heutigen Tag an gelten im Elektrohandwerk (Bereich: Montage) höhere Branchenmindestlöhne. Im westdeutschen Elektrohandwerk steigt die Lohnuntergrenze von 10,10 auf 10,35 Euro, ein Plus von 2,5 Prozent. In Ostdeutschland (einschl. Berlin) müssen statt zuvor 9,35 jetzt mindestens 9,85 Euro gezahlt werden, was einer Anhebung um 5,4 Prozent entspricht. Die letzte Anhebung stammt allerdings auch vom Januar 2015 (siehe 01.01.2015).

 

Der Branchenmindestlohn sollte eigentlich schon zu Jahresbeginn angehoben werden. Dies scheiterte aber an einer nicht rechtzeitig vorliegenden Allgemeinverbindlichkeitserklärung. Zwar war der Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung eines Mindestentgelttarifvertrages am 13.11.2015 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden, doch hatte der Zentralverband Deutsches Baugewerbe dagegen Einspruch eingelegt, weshalb sich die mündliche Verhandlung im Tarifausschuss des Bundesarbeitsministeriums verzögert hatte.

 

Nachdem der Antrag der Vertragsparteien auch die Billigung des Tarifausschusses fand, ist der Tarifvertrag zum Mindestentgelt im Juli 2016 endlich für allgemeinverbindlich erklärt worden, der Weg für die Anhebung war frei. Die Mindestlöhne Ost und West gelten jetzt für alle Beschäftigten, soweit sie elektro- und informationstechnische Tätigkeiten außerhalb des Betriebs ausüben. Sie gelten im Übrigen auch für Elektrohandwerker, die in Betrieben fremder Baubranchen arbeiten (sofern dort kein anderer Tarifvertrag gilt) und für Beschäftigte, die von Arbeitgebern mit Sitz im Ausland entsendet werden.

 

Ein bundeseinheitlicher Branchenmindestlohn kommt erst 2018

 

Einen von Gewerkschaften und Arbeitgebern ausgehandelten und für allgemeinverbindlich erklärten Mindestlohn gab es im Elektrohandwerk erstmals 1997. Nach einer Phase ohne Mindestlohnvereinbarung (Mai 2003 bis August 2007) wurden ab September 2007 wieder Tarifverträge mit allgemeinverbindlichen Mindestlöhnen geschlossen. Der letzte Vertrag vom März 2010 endete ohne Nachwirkungen am 31.12.2015. Der neue Vertrag hat eine Laufzeit bis Ende 2019. Darin wurde auch die Heranführung des ostdeutschen Mindestlohns an das Westniveau vereinbart. So soll es ab Januar 2018 einen für alle im Elektrohandwerk tätigen Arbeitnehmer/innen einheitlichen Mindestlohn geben. Der soll dann bundesweit auf 10,95 Euro steigen.

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Quellen:

Bericht der Bundesregierung vom 20.07.2016

 

WSI-Tarifarchiv: Mindestlöhne in Deutschland nach Mindestlohngesetz (MiLoG) / Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) / Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) / Tarifvertragsgesetz (TVG), Stand: Mai 2016.

 

Weiterlesen:

 

- BMAS – Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Bekanntmachung über die Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags für die Elektrohandwerke vom 22. Juli 2016.

 

- IAW - Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung (2011): Evaluation bestehender gesetzlicher Mindestlohnregelungen - Branche: Elektrohandwerk. Abschlussbericht an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Tübingen.

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Markus Krüsemann ist Soziologe und Mitarbeiter am Institut für Regionalforschung in Göttingen.

 

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