Mindestlohn Branchenmindestlohn

 

MINDESTLÖHNE:

 

01/05/2016:

In drei Branchen steigen heute die Mindestlöhne

(von Markus Krüsemann)

 

Nachdem die neue Mindestlohnverordnung für die Gerüstbauerbranche im April auf den Weg gebracht wurde, kann heute der höhere Mindestlohn wie vereinbart in Kraft treten. Auch bei den Malern und Lackierern sowie den Steinmetzen wird die Lohnuntergrenze angehoben.

 

Die zweite Mindestlohnverordnung für die Gerüstbauerbranche war Ende März 2016 außer Kraft getreten, und so wurde es Zeit, die dritte Verordnung auf den Weg zu bringen. Im besagten März hatten die Tarifparteien bereits beantragt, den mit Tarifvertrag vom 4. Juli 2015 vereinbarten neuen Mindestlohn für allgemeinverbindlich erklären zu lassen. Die dafür nötige Verordnung wurde dann im April vom Kabinett gebilligt. Daher gilt ab heute in der Branche der bundesweit von 10,50 auf 10,70 Euro erhöhte Mindestlohn. Wie viele Beschäftigte jetzt 1,9 Prozent mehr verdienen ist unklar. Insgesamt sind im Gerüstbauerhandwerk etwa 21.000 Menschen beschäftigt. Die nächste Erhöhung der Lohnuntergrenze steht im Mai 2017 an. Dann soll der Branchenmindestlohn auf 11,00 Euro steigen.

 

Höhere Mindestlöhne gelten ab heute noch in zwei weiteren Branchen. Im Maler- und Lackiererhandwerk steigen die Mindestlöhne für alle ungelernten Arbeitnehmer/innen bundesweit wie vorgesehen um ein ganzes Prozent von 10,00 auf 10,10 Euro pro Stunde. Für die Gesellen erhöht sich die Lohnuntergrenze von 12,80 auf 13,10 Euro in Westdeutschland und von 10,90 auf 11,30 Euro in Ostdeutschland. Berliner Gesellen erhalten ab heute mindestens 12,90 Euro statt der bisher gezahlten 12,60 Euro.

 

Das Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk muss von heute an Mindestlohnerhöhungen von sage und schreibe fünf bzw. zehn Cent verkraften. In Westdeutschland (einschl. Berlin) steigt die Untergrenze um 0,4 Prozent von 11,30 auf 11,35 Euro, in Ostdeutschland werden statt 10,90 jetzt 11,00 Euro pro Stunde fällig, ein Plus von 0,9 Prozent.

 

Aktuell gelten in 16 Branchen Mindestlöhne, die die Bundesregierung gemäß Arbeitnehmer-Entsendegesetz, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz oder Tarifvertragsgesetz für allgemeinverbindlich erklärt hat. Fast alle dieser Mindestlöhne liegen mittlerweile über dem gesetzlichen Mindestlohn. Doch erst ab Januar 2017 sind Branchenlöhne unterhalb der dort fixierten 8,50 Euro nicht mehr erlaubt.

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Quellen:

Bundesregierung: Branchenmindestlöhne gemäß Arbeitnehmer-Entsendegesetz, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und Tarifvertragsgesetz, Stand: Dezember 2015.

 

WSI-Tarifarchiv: Mindestlöhne in Deutschland nach Mindestlohngesetz (MiLoG) / Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) / Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) / Tarifvertragsgesetz (TVG), Stand: März 2016.

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Markus Krüsemann ist Soziologe und Mitarbeiter am Institut für Regionalforschung in Göttingen.

 

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