Mindestlohn Lohnuntergrenze

 

MINDESTLÖHNE:

 

28/04/2015:

Im Norden wirkt Mindestlohn laut DGB-Kurzstudien positiv

(von Markus Krüsemann)

 

 

Um die Wirkungen des seit Januar geltenden gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro fundiert beurteilen zu können, ist es eigentlich noch zu früh. Der DGB Bezirk Nord, der die drei Bundesländer Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern umfasst, hat es dennoch versucht. Herausgekommen sind zwei Kurzstudien, die auf der Basis eher spärlichen Zahlenmaterials zu dem Ergebnis kommen, dass der Mindestlohn dem Arbeitsmarkt im Norden nicht schadet, sondern der Volkswirtschaft nützt.

 

In den beiden jeweils achtseitigen weitgehend textidentischen Studien zu den Auswirkungen des Mindestlohns auf die Arbeitsmärkte in Schleswig-Holstein und in Mecklenburg-Vorpommern werden die Mindestlohneffekte auf Arbeitslosigkeit und Beschäftigung sowie auf die Entwicklung des Stellenangebots untersucht.

 

Wie es zu den Ergebnissen der Studien in einer Pressemitteilung des DGB Nord heißt, weise keiner der verfügbaren Indikatoren auf negative Beschäftigungswirkungen nach der Einführung des Mindestlohnes hin. Stattdessen würden Branchen und Wirtschaftsbereiche, die vom Mindestlohn besonders betroffen seien, überdurchschnittlich sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufbauen. Die Datenbasis für verlässliche Aussagen ist allerdings, wie der DGB selbst einräumt, noch äußerst dünn.

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Quellen:

Pressmitteilung des DGB Nord vom 28.04.2015

 

DGB Nord (Hg.) (2015): Kurzstudie: Auswirkungen des Mindestlohns auf den Arbeitsmarkt in Schleswig-Holstein, Hamburg.

 

DGB Nord (Hg.) (2015): Kurzstudie: Auswirkungen des Mindestlohns auf den Arbeitsmarkt in Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg.

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Markus Krüsemann ist Soziologe und Mitarbeiter am Institut für Regionalforschung in Göttingen.

 

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