Mindestlohn Mindestlöhne

 

MINDESTLÖHNE:

 

15/09/2014:

Verhandlungen über Mindestlohn im Taxigewerbe gescheitert

(von Markus Krüsemann)

 

 

Die ab 2015 drohende Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro pro Stunde hat die Taxibranche, in der Löhne von im Schnitt unter sieben Euro die Regel sind, dazu veranlasst, durch Verhandlungen mit der Gewerkschaft ver.di einen eigenen Mindestlohn-Tarifvertrag abzuschließen. Damit wollte der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband (BZP) erreichen, dass der Stundenlohn der Fahrer schrittweise an den allgemeinen Mindestlohn herangeführt wird, der so erst ab 2017 gelten würde. Am vergangenen Wochenende sind die Verhandlungen über eine Schonzeit gleich in der ersten Runde gescheitert.

 

Mit Bruttostundenlöhnen von weniger als sieben Euro gehören Taxifahrer nach Angaben des Statistischen Bundesamtes zu den am schlechtesten bezahlten Beschäftigten in Deutschland. Zudem ist der Markt völlig ungeregelt. Grund genug für die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, Verhandlungen aufzunehmen und durch Zugeständnisse bei der Lohnhöhe erstmals bundesweit gültige tarifliche Regulierungen zu erzielen.

 

Da noch bis 2017 vom gesetzlichen Mindestlohn nach unten abgewichen werden darf, wenn „repräsentative Tarifpartner“ auf Branchenebene eigene Mindestlohn-Tarifverträge geschlossen haben, war auch beim Taxiverband das Interesse an einer Übergangsregelung bis 2017 groß. Anfang Juli hatte er extra seine Satzung erweitert, um als Arbeitgeberverband auftreten zu können. Nach eigenen Angaben vertritt der Bundesverband 25.000 der 33.000 Unternehmen, die in der Branche aktiv sind.

 

Trotz des beiderseitigen Interesses, einen bundesweit gültigen Tarifvertrag zu erzielen, sind die Verhandlungen bereits in der ersten Runde abgebrochen worden. Focus online zufolge habe die Gewerkschaft ver.di die Verhandlungen für gescheitert erklärt. Ver.di schreibt dazu in einer Pressemitteilung, die Verhandlungen seien an der Blockadehaltung der Arbeitgeberseite gescheitert. Sie wollten deutlich niedrigere Stundenlöhne als die ab 1. Januar 2015 gesetzlich geltende Vergütung in Höhe von 8,50 Euro vereinbaren. Gleichzeitig hätten sie aber jegliche kostenwirksame Verbesserung bei den Arbeitsbedingungen abgelehnt.

 

Gegenüber Zeit online kritisierte Christine Behle, Mitglied im Ver.di-Bundesvorstand, die Verweigerungshaltung der Arbeitgeber. Sie seien darauf fixiert gewesen, einen Einstieg in den Mindestlohn von 6,80 Euro festzuschreiben. Zudem hätten sie mit Schichtlängen von zwölf Stunden, mehr als 40 Wochenstunden und einer Sechs-Tage-Arbeitswoche „schlechte Arbeitsbedingungen“ festschreiben wollen.

________________________

 

Quellen:

Focus online vom 14.09.2014

 

Ver.di-Pressemitteilung vom 14.09.2014

 

Zeit online vom 14.09.2014

 

Süddeutsche.de vom 24.07.2014

__________________________________________________________________________

 

Markus Krüsemann ist Soziologe und Mitarbeiter am Institut für Regionalforschung in Göttingen.

 

zurück