Niedriglöhne Geringverdiener

 

NIEDRIGLOHNSEKTOR:

 

07/05/2015:

Niedriglohn-Tarifgruppen verlieren weiter an Bedeutung

(von Markus Krüsemann)

 

 

Auch in Zeiten des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns gibt es immer noch zwischen DGB-Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ausgehandelte Tarifverträge, die Bruttostundenlöhne unterhalb von 8,50 Euro vorsehen. Doch geht zumindest die Bedeutung solcher Niedriglohn-Vergütungsgruppen seit Jahren zurück (siehe 23.03 2013 und 06.02.2014). Das Tarifarchiv des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung hat dazu eine aktuelle Auswertung vorgelegt. Danach haben sich Zahl und Anteil der Niedriglohn-Tarifvereinbarungen bis Januar 2015 weiter verringert.

 

Wie einer Pressemitteilung des WSI zu entnehmen ist, hat die Untersuchung von rund 4.560 Vergütungsgruppen aus 40 Branchen und Wirtschaftszweigen ergeben, dass im Januar 2015 nur in sechs Prozent von ihnen noch Stundenlöhne von weniger als 8,50 Euro vorgesehen waren. Ende 2013 habe der Anteil noch bei 10 Prozent gelegen. Bestanden Ende 2013 noch in 23 Branchen niedrige Tarifgruppen unter 8,50 Euro, so hat sich deren Zahl Anfang 2015 auf 19 verringert.

 

Der Anteil der Tarifgruppen mit Niedriglöhnen von bis zu zehn Euro/Stunde ist seit Ende 2013 ebenfalls zurückgegangen. Lag ihr Anteil im Dezember 2013 noch bei 21 Prozent, so reduzierte er sich bis Januar 2015 auf 17 Prozent. Damit sehen jetzt 83 Prozent der von DGB-Gewerkschaften geschlossenen Tarifabschüsse Stundelöhne von mindestens zehn Euro vor.

 

Aktuell immer noch stark von Niedriglöhnen betroffen sind Beschäftigte in den fünf Branchen Floristik, Friseurhandwerk, Gebäudereinigerhandwerk sowie Landwirtschaft und Erwerbsgartenbau. In diesen Branchen liegen zwischen 21 (Erwerbsgartenbau) und 83 Prozent (Floristik) der Vergütungsgruppen unterhalb von 8,50 Euro.

 

Zwei Drittel dieser Niedriglohntarife beruhen auf in allgemeinverbindlichen Tarifverträgen vereinbarten Branchenmindestlöhnen. Neben der „Fleischindustrie“ gilt dies für das „Friseurhandwerk“ und den Bereich „Land- und Forstwirtschaft, Gartenbau“. In Ostdeutschland kommen noch die Branchen „Textil- und Bekleidungsindustrie“, „Leiharbeit“, „Gebäudereinigung“ und „Wäschereidienstleistungen“ hinzu (vgl. 01.01.2015).

 

Das restliche Drittel besteht laut WSI-Angaben im Wesentlichen aus älteren Tarifverträgen, die zum Teil schon seit Jahren nicht mehr neu verhandelt wurden. Sie sind seit Januar 2015 allerdings nicht mehr gültig, weil der allgemeine Mindestlohn sie verdrängt hat.

 

Aus der positiven Entwicklung im Bereich der tariflichen Vergütung kann allerdings nur bedingt auf eine insgesamt positive Entwicklung des Niedriglohnsektors geschlossen werden. 2013 galt nur noch für 49 Prozent aller abhängig Beschäftigten bzw. in 28 Prozent aller Betriebe in Deutschland ein Branchentarifvertrag.

 

Das Tarifarchiv des WSI hat als zentrale Dokumentationsstelle der DGB-Gewerkschaften die Aufgabe, das laufende Tarifgeschehen zu dokumentieren und auszuwerten. Das Archiv informiert über die tarifpolitische Entwicklung und die tariflichen Regelungen und Leistungen in über 50 Wirtschaftszweigen in West- und Ostdeutschland.

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Quelle: WSI-Pressemitteilung vom 07.05.2015

 

Weiterlesen:

 

- Bispinck, R/ WSI-Tarifarchiv (2015): WSI Niedriglohn-Monitoring 2015 - Entwicklung der tariflichen Vergütungsgruppen in 40 Wirtschaftszweigen. Elemente qualitativer Tarifpolitik, Nr. 80, Düsseldorf.

 

- Bispinck, R./ WSI-Tarifarchiv (2014): WSI Niedriglohn-Monitoring 2013 - Entwicklung der tariflichen Vergütungsgruppen in 40 Wirtschaftszweigen Tarifliche Vergütungsgruppen im Niedriglohnbereich 2013. Eine Untersuchung in 41 Wirtschaftszweigen. Elemente qualitativer Tarifpolitik, Nr. 77, Düsseldorf.

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Markus Krüsemann ist Soziologe und Mitarbeiter am Institut für Regionalforschung in Göttingen.

 

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