Mindestlohn Mindestlöhne

 

MINDESTLÖHNE:

 

01/08/2014:

Höhere Mindestlöhne für Maler- und Lackierergesellen

(von Markus Krüsemann)

 

 

Vom heutigen Tag an gelten für die rund 140.000 Beschäftigten im Maler- und Lackiererhandwerk teilweise höhere Mindestlöhne. Für Ungelernte ändert sich zunächst nichts. Hier bleibt die Lohnuntergrenze noch bis Mai 2015 bei bundesweit 9,90 Euro pro Stunde (brutto). Für Gesellen gelten jetzt höhere Sätze. Sie erhalten in Westdeutschland künftig mindestens 12,50 Euro. In Ostdeutschland sind es 10,50, in Berlin 12,30 Euro.

Im März dieses Jahres hatten sich die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und der Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz nach mehr als fünfmonatigen Verhandlungen auf den Mindestlohntarifvertrag und auf einen Lohntarifvertrag im Rahmen einer Schlichtung geeinigt. Dabei wurden auch bereits die zwei nächsten Stufen der Mindestlohnerhöhung festgelegt. Sie treten im Mai 2015 und im Mai 2016 in Kraft.

Mindestlöhne im Maler- und Lackiererhandwerk gemäß Arbeitnehmer-Entsendegesetz:

 ab 01.08.14   West    Ost    Berlin
 Ungelernte   9,90 Euro   9,90 Euro   9,90 Euro
 Gesellen 12,50 Euro 10,50 Euro 12,30 Euro
 ab 01.05.15   West   Ost   Berlin
 Ungelernte 10,10 Euro 10,10 Euro 10,10 Euro
 Gesellen 12,80 Euro 10,90 Euro 12,60 Euro
 ab 01.05.16   West   Ost   Berlin
 Ungelernte 10,10 Euro 10,10 Euro 10,10 Euro
 Gesellen 13,10 Euro 11,30 Euro 12,90 Euro

 

Anspruch auf den Gesellen-Mindestlohn sollen auch Beschäftigte haben, deren Abschlüsse mit einem Gesellenbrief vergleichbar sind, wie etwa nach einer zweijährigen Ausbildung oder vergleichbaren Nachweisen aus dem Ausland.

 

Große Verlierer der Tarifeinigung sind die Ungelernten. Ihre nächste Mindestlohnerhöhung kommt erst im Mai 2015. Zudem müssen sie in den kommenden Jahren Reallohnverluste hinnehmen, da sich durch die zwei vereinbarten Lohnsteigerungen ihr Gehalt jeweils nur um höchstens ein Prozent erhöhen wird.

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Quelle:
Deutsche Handwerkszeitung online vom 03.07.2014

 

Weiterlesen:

WSI-Tarifarchiv: Tarifliche Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und dem Arbeitnehmer-Überlassungsgesetz (Stand 30. Juli 2014).

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Markus Krüsemann ist Soziologe und Mitarbeiter am Institut für Regionalforschung in Göttingen.

 

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